Aargau ärgert sich über Berner Einmischung in Sachen Wald
Im November letzten Jahres hat der Grosse Rat des Kantons Aargau Änderungen des kantonalen Waldgesetzes beschlossen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September die meisten davon genehmigt: Es handelt sich um Bestimmungen zu grossen Veranstaltungen im Wald, zur forstlichen Planung sowie zur Waldbewirtschaftung. Sie treten somit in Kraft.
Eine Bestimmung hat der Bundesrat jedoch abgelehnt, da er sie als nicht bundesrechtskonform taxiert. Sie sieht vor, dass einfache Einrichtungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald – gemeint sind damit etwa Rastplätze mit Feuerstellen oder Vitaparcours – bei nachgewiesenem Bedarf zonenkonform sind. Das Bundesrecht und die bundesgerichtliche Rechtsprechung verlangen jedoch, dass solche Einrichtungen einer Ausnahmebewilligung gemäss Raumplanungsgesetz und Waldgesetz bedürfen, da sie nicht zonenkonform sind.
Aargauer Nationalrat leistet Widerstand in Bern
Die juristische Belehrung aus Bern kommt im Aargau nicht gut an. SVP-Nationalrat Thomas Burgherr hat am 26. September in der grossen Kammer der eidgenössischen Räte eine Motion eingereicht, um ein Übersteuern der kantonalen Gesetze durch den Bundesrat zu verhindern. ‹Wo sind wir hingekommen, dass der Bund sich mit einfachen Feuerstellen und kleinen Rastplätzen beschäftigt und dabei den Kantonen und Gemeinden vorschreibt, wie das zu handhaben ist?›, heisst es in Burgherrs Vorstoss.
Das Beispiel zeige, wie mit Juristerei und Wortklauberei einfache, unkomplizierte Lösungen verhindert würden. Der Aargauer Nationalrat fordert deshalb mehr Wald-Föderalismus: Kantone und Gemeinden sollen mehr Freiraum erhalten im Bereich der angepassten Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald. Das Waldgesetz und weitere betroffene Gesetze seien so anzupassen, dass beim Thema Wald der Föderalismus und die Gemeindeautonomie gestärkt würden.
Link Mo 24.4171 Mehr Wald-Föderalismus