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Aargau lehnt neues Energiegesetz hauchdünn ab

Im Kanton Aargau haben die Stimmberechtigten am 27. September über ein neues Energiegesetz abgestimmt. Das Resultat fiel sehr knapp aus: 50,9% der Stimmen gaben den Ausschlag für ein Nein. Hängig bleibt eine im Juni eingereichte kantonale Klimaschutz-Initiative.

Mit dem neuen Energiegesetz wollten Regierung und Parlament den CO2-Ausstoss der Gebäude im Aargau senken. Der Grosse Rat des Kantons Aargau hatte am 3. März die Änderung des Energiegesetzes mit 80 zu 50 Stimmen gutgeheissen. Gegen diesen Beschluss wurde mit 69 Stimmen das Behördenreferendum ergriffen. Die Vorlage unterstand deshalb der Volksabstimmung.

Das Aargauer Ja-Komitee zeigt sich enttäuscht über die Abstimmungsschlappe. Der Entscheid der Bevölkerung passe nicht zur schweizweiten Entwicklung in Richtung einer CO2-neutralen Gesellschaft und zur Tendenz in den Kantonen. In diesem Jahr haben sich die Kantone Graubünden, Thurgau, St. Gallen und Neuenburg für ein neues Energiegesetz entschieden.

In Zürich, im Tessin, in Schaffhausen, Nidwalden, Appenzell-Ausserrhoden, Zug und Genf steht ein neues Energiegesetz in der parlamentarischen Diskussion. Waadt, Freiburg, Jura, beide Basel, Luzern, Obwalden und Appenzell-Innerrhoden haben bereits ein neues Energiegesetz implementiert. Solothurn dagegen hat 2018 die Revision des Energiegesetzes wuchtig abgelehnt. Ein hauchdünnes Nein resultierte 2019 im Kanton Bern.


Klimaschutz-Initiative in der Schwebe

Das Abstimmungs-Nein beim Aargauer Energiegesetz schafft eine ungemütliche Lage für die Mitte Juni von den Aargauer Grünen eingereichte Klimaschutzinitiative. Gemäss Initiativtext soll der Kanton seinen Gebäudepark mit Förderprogrammen aktiv an die energiegesetzlichen Anforderungen heranführen. Jährlich sollen dafür bei mindestens 3% der bestehenden Bauten und Anlagen, vorab älteren Jahrgangs, energetische Ertüchtigungen finanziell so unterstützt werden, dass bis 2050 alle Sanierungen durchgeführt sind.

Ausserdem soll der Kanton für die Fördermassnahmen in Gebäudesanierung und Energieeffizienzsteigerung sowie für Innovationen und Pilotprojekte so viele eigene Mittel einsetzen, dass die Summe von Sockelbeitrag und Ergänzungsleistungen gemäss CO2-Gesetz des Bundes dem Anteil der aus dem Kanton Aargau abfliessenden CO2-Abgaben entspricht – dies gemäss harmonisiertem Fördermodell der Kantone oder entsprechenden zukünftigen Fördermodellen.

Das Begehren wird nicht nur von Links-Grün, sondern unter anderem auch von Verbänden aus der Baubranche unterstützt. So sind Vertreter des SMGV Aargau, des VSSM Aargau, von suissetec Aargau sowie des Baumeisterverbands Aargau im Initiativkomitee engagiert. Denn das Gewerbe, so eine der Botschaften der Initianten, würde von den Förderaktivitäten des Kantons massgeblich profitieren. Wann die Aargauer Stimmbevölkerung über die Initiative abstimmt, ist noch unklar. 


Link Abstimmungsunterlagen Energiegesetz AG vom 27.9.2020 (PDF, 886 KB) | Klimaschutzinitiative Kanton Aargau