Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Aargauer Waldgesetz: Holzförderung bleibt umstritten

Die Umweltkommission des Aargauer Grossen Rats genehmigt in zweiter Beratung die Teilrevision des Aargauer Waldgesetzes einstimmig. Um die Aufnahme eines Holzförderartikels und dessen Wortlaut wird aber weiter gerungen. Und auch bei weiteren Themen rumort es hinter den Kulissen.

In erster Beratung beauftragte der Grosse Rat den Regierungsrat, Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Aufwertung von Waldrändern entlang landwirtschaftlicher Nutzflächen, Feuchtgebieten im Wald und der Beweidung von Wald und Waldrand zu prüfen. Des weiteren sollte das Potential von vernetzenden ökologischen Ausgleichsmassnahmen im Wald im Zusammenhang mit Bauprojekten sowie für den ökologischen Ausgleich im Wald abgeklärt werden. Der Regierungsrat erachtet in seiner Botschaft zur zweiten Beratung alle Gesetzesanpassungen zu diesen Themen als unnötig. Die Mitglieder der Kommission zeigen sich von dieser Haltung enttäuscht und prüfen die Möglichkeit einer Kommissionsmotion.

In seinem Entwurf zur ersten Beratung hat der Regierungsrat die Förderung von nachhaltig produziertem Holz als Bau- und Werkstoff sowie als Energieträger bei der Planung und Errichtung sowie beim Betrieb der kantonseigenen Bauten und Anlagen vorgeschlagen. Die vom Grossen Rat geforderte Vereinfachung der vom Regierungsrat eingebrachten Formulierung ist den Mitgliedern der Kommission jedoch in der zweiten Beratung weiterhin zu kompliziert. Sie beantragen dem Grossen Rat die Rückkehr zur einfacheren Fassung gemäss regierungsrätlichem Entwurf für die erste Beratung. Eine Streichung des Holzförderungs-Paragrafen lehnt eine Kommissionsmehrheit ab.

Mit der Teilrevision werden vor allem die für die Einführung der Schutzwaldpflege notwendigen Anpassungen am Aargauer Waldgesetz vorgenommen. Neben der Festsetzung der Schutzwälder im Richtplan muss der Kanton die rechtlichen Grundlagen für die Schutzwaldpflege schaffen und die Finanzierung regeln. Damit die Gemeinden als Nutzniesser der Schutzwaldpflege verpflichtet werden können, einen finanziellen Beitrag zu leisten, muss auch das Aargauer Walddekret angepasst werden. Die Kommission stimmt dem einstimmig zu. Beide Geschäfte werden voraussichtlich im November im Grossen Rat behandelt.


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