An der 27. Klimakonferenz in Sharm el-Sheik sollen die Regeln zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens weiter präzisiert werden. Ein wichtiges Thema der COP27 wird sein, wie die Staaten ihre unter dem Pariser Übereinkommen eingereichten Klimaziele bis 2030 umsetzen können, damit sich das 1,5-Grad-Ziel einhalten lässt. Zudem geht es um die Frage, wie sich die Staaten besser an die Folgen des Klimawandels anpassen können.
Weiter ist vorgesehen, Umsetzungsregeln für den an der COP26 beschlossenen Marktmechanismus zu verabschieden. Mit diesem Mechanismus können Länder Klimaschutzprojekte im Ausland umsetzen und sich die erzielten Emissionsverminderungen an ihr eigenes Klimaziel anrechnen lassen. Auf dem Programm stehen zudem Gespräche über ein neues gemeinsames Finanzierungsziel für die Unterstützung von Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern für die Zeit nach 2025.
Klima-Abkommen mit Marokko, Malawi und Uruguay genehmigt
Im September 2022 hat der Bundesrat weitere bilaterale Abkommen zugunsten des Klimaschutzes gutgeheissen. Die Verträge mit Marokko, Malawi und Uruguay schaffen die Rahmenbedingungen für Projekte zur Verminderung von Treibhausgasemissionen. Die erreichten Emissionsverminderungen kann die Schweiz an ihr Reduktionsziel anrechnen. 2020 hat die Schweiz den weltweit ersten Vertrag dieser Art mit Peru unterzeichnet; danach folgten ähnliche Abkommen mit Ghana, Senegal, Georgien, Vanuatu, Dominika, Thailand und der Ukraine.
Mit diesen Abkommen hat die Schweiz einen Standard für internationale Klimaprojekte eingeführt. Er umfasst strenge Auflagen für den Umweltschutz und Normen für den Schutz der Menschenrechte. Zudem stellen die Abkommen sicher, dass die erreichten Emissionsverminderungen nicht doppelt – nämlich dem Geberland und dem Empfänger – angerechnet werden können. Es wird laufend überprüft, ob die Projekte den festgelegten Kriterien entsprechen.
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