Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Anpassungen für Wohnraumförderung und Stockwerkeigentum

Der Bundesrat hat am 20. September eine Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes sowie Neuerungen in den Bestimmungen zum Stockwerkeigentum in die Vernehmlassung geschickt. Die Frist läuft bis 20. Dezember.

Bild Parlamentsdienste

 

Der Bund konzentriert seine aktuelle Wohnraumförderung auf die Unterstützung der Aktivitäten von Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. So stellt der Bund Finanzmittel für einen Fonds de Roulement zur Verfügung, der von den Dachorganisationen treuhänderisch verwaltet wird. Daraus werden zinsgünstige Darlehen für den Bau, die Erneuerung oder den Erwerb von preisgünstigen Mietwohnungen vergeben.

Für die indirekte Wohnraumförderung des Bundes hat eine vom Bundesamt für Wohnungswesen und den Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger initiierte Projektgruppe ein neues Kostenmietmodell entwickelt. Neu sollen insbesondere die Betriebskosten pauschal mit Hilfe des Gebäudeversicherungswertes berechnet werden. Im Vergleich zur bisherigen Berechnungsweise erleichtert das Modell sowohl die Festlegung als auch die Überprüfung der Miete bei geförderten Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern.


Neuerungen für das Stockwerkeigentum

Gewisse Aspekte des Stockwerkeigentumsrechts sind derzeit im Gesetz nicht geregelt. Um die Rechtssicherheit für die Eigentümerinnen und Eigentümer zu erhöhen, schlägt der Bundesrat deshalb verschiedene Anpassungen vor. Neu sollen namentlich die Sondernutzungsrechte an gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft explizit geregelt werden. So macht das Gesetz künftig einen Vorschlag, wie die Gemeinschaft solche Rechte etwa an Parkplätzen oder Gärten einfach begründen und ändern kann.

Weiter will der Bundesrat die Rechte derjenigen Stockwerkeigentümer stärken, die eine Wohnung kaufen, die noch nicht gebaut worden ist. Das geltende Recht regelt ausschliesslich das Stockwerkeigentum an bestehenden Grundstücken. Handlungsbedarf besteht im weiteren beim Erneuerungsfonds: Fehlende oder unterfinanzierte Erneuerungsfonds verhindern oft eine Sanierung der Liegenschaft. Künftig soll überdies ein Mehrheitsbeschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft genügen, damit das Baurecht verlängert werden kann.


Links Vernehmlassung Wohnraumförderung | Stockwerkeigentum