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Auftakt zur Behandlung des revidierten CO2-Gesetzes

Der Bundesrat hat Mitte September die Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für 2025–2030 verabschiedet. Letzte Woche hat die ständerätliche Umweltkommission eine erste Diskussion dazu geführt und eine Delegation der kantonalen Konferenzen angehört. Am 10. November will sie die Eintretensdebatte führen.

Bild Parlamentsdienste

 

Mit dem revidierten CO2-Gesetz will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Die Reduktion erfolgt zu zwei Dritteln im Inland und zu einem Drittel mit Klimaschutzprojekten im Ausland. Das neue CO2-Gesetz knüpft an das geltende an, welches das Parlament bis 2024 verlängert hat. Die Vorlage trägt den Ergebnissen der Vernehmlassung und der Volksabstimmung von Juni 2021 Rechnung. Sie verzichtet auf neue Abgaben und setzt statt dessen auf Anreize, die durch gezielte Förderungen und Investitionen ergänzt werden.

Mit der Vorlage kann der Bund zwischen 2025 und 2030 insgesamt rund CHF 4,1 Mia. in den Klimaschutz investieren. Ein grosser Teil der Investitionen, nämlich rund CHF 2,8 Mia., steht für Klimaschutzmassnahmen im Gebäudebereich bereit. Zudem wird der Ausbau von Fernwärmenetzen finanziell unterstützt. Die CO2-Abgabe, die auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt bei CHF 120.– pro Tonne CO2. Neu sollen die Mittel aus der Abgabe bis knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden können. Dafür wird die Teilzweckbindung befristet bis 2030 angehoben.


Links 22.061 CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision | Text (PDF, 556 KB) | Botschaft (PDF, 1 MB)