Lignum Holzwirtschaft Schweiz

‹Baubewilligung ist zum teuren Spiessrutenlauf verkommen›

Der Wohnungsbau muss vor allem für Investoren wieder attraktiver werden, wenn die Flaute enden soll. Der Baumeisterverband äusserte im Vorfeld des Wohngipfels in Bern eine klare Meinung: Was es braucht, sind vor allem schnellere und einfachere Bewilligungsverfahren und einen Riegel gegen Einsprachen, die als Machtmittel missbraucht werden.

Im Fokus stehen bei der Wohnungsknappheit besonders die wachsenden Ballungsräume. Beispiel Zürich: Hier sind Wohnungen seit eh und je ein rares Gut. Letztes Jahr standen in der Limmatstadt nur gerade 144 oder 0,06% der Wohnungen leer. Beim Wohnungsbau sieht es aber gar nicht so schlecht aus: 2023 wurden in der Stadt Zürich 3047 Wohnungen fertiggestellt. Die Neubautätigkeit lag damit 2023 auf einem ähnlich hohen Niveau wie 2015–2018. Zugleich wurden 1049 Wohnungen abgebrochen. Im Saldo von Neubau und Abbruch entstanden somit 1998 Wohnungen. Im Bau befanden sich in Zürich 2023 rund 6800 Wohnungen.
Bild Michael Meuter, Zürich

 

Der Bewilligungsprozess für neue Wohnungen dauere mittlerweile gemäss einer Studie der UBS durchschnittlich 230 Tage – 20% länger als 2015, so die Baumeister. Parallel dazu sei die Anzahl Einsprachen schweizweit markant gestiegen. Das schlage sich auch in den Erstellungskosten einer Wohnung nieder: Diese seien seit 2018 im Schnitt von CHF 472000.– auf CHF 600000.– gestiegen. Dahinter stünden nicht nur höhere Baumaterialkosten, sondern auch längere Verfahren, der immer grössere Initialaufwand für Baugesuche und die Unsicherheiten rund um die Baubewilligung.

Das müsse sich wieder ändern, fordern die Baumeister. Die konsequente Digitalisierung der Baubewilligungsprozesse – von der Planung bis zur Umsetzung – sei einer der wesentlichen Ansätze für deren Beschleunigung. Und: ‹Die Eindämmung aussichtsloser Einsprachen, welche lediglich die reine Verzögerung von Baugesuchen zum Ziel haben, ist ebenfalls ein grosser Wirkungshebel gegen die Wohnungsknappheit. Querulatorischen Einsprachen muss Einhalt geboten werden.›

Um den Rechtsschutz der Bevölkerung zu wahren, müssten Einsprachen weiterhin möglich sein. Diese sollen jedoch nur zu wesentlichen Punkten und nur noch einmal pro Projekt möglich sein. Der SBV hält zudem die Einführung einer Kostenbeteiligung für sinnvoll, um offensichtlich missbräuchliche Einsprachen zu verhindern. Auch sollte aus Sicht der Baumeister die Möglichkeit für Einsprachen nach Volksentscheiden an der Urne oder an der Gemeindeversammlung angesichts der breiten demokratischen Legitimation eines Bauprojekts eingeschränkt werden.


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