Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Bayern ergreift Bundesratsinitiative zur EUDR-Umsetzung

Mit der nationalen Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung EUDR drohen aus bayerischer Sicht massive bürokratische Belastungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Mit einer Bundesratsinitiative haben die Länder in Deutschland die Möglichkeit, auf die Bundespolitik Einfluss zu nehmen. Der Freistaat fordert die Bundesregierung auf diesem Weg auf, für eine bürokratiearme Umsetzung der EUDR in Deutschland zu sorgen.

Hier wird nicht entwaldet, im Gegenteil: Mehr als ein Drittel der Fläche Bayerns besteht aus Wald. Forstwirt Martin Koch pflanzt hier im April im Beisein von Förster Peter Pasquay im Revier Weissbach der Bayerischen Staaatsforsten BaySF junge Schwarzkiefern.
Bild BaySF

 

Ende Juni 2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung EUDR in Kraft getreten. Sie soll sicherstellen, dass auf dem EU-Markt nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden, deren Lieferketten entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind. Die EUDR ist vor dem Hintergrund der weltweiten Waldverluste von etwa 420 Mio. ha zwischen 1990 und 2020 entstanden. Die Verordnung hat in erster Linie den Schutz der grossen Waldgebiete der Welt am Amazonas oder in Asien vor Augen.

Bayern unterstütze das Bestreben, in Europa keine Produkte zu handeln, die zur globalen Entwaldung beitrügen, hiess es im Nachgang zur Kabinettssitzung vom 23. April. Aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung sind jedoch wesentliche Teile der Verordnung in der Praxis nur unter erheblichem bürokratischem Aufwand umsetzbar, ohne etwas zum globalen Walderhalt beizutragen.


Wink mit dem Zaunpfahl an Berlin

Der Aufwand, der betrieben werden müsse, um die Ziele der Verordnung zu erreichen, sei unverhältnismässig und unnötig: ‹In Bayern und mutmasslich auch in allen anderen Bundesländern findet keine Entwaldung statt. Dazu haben die geltenden Fachgesetze und ihre engmaschige hoheitliche Überwachung beigetragen. Im Gegenteil: In Bayern hat die Waldfläche seit 1977 um 15000 ha beträchtlich zugenommen.›

Daher fordert die bayerische Staatsregierung den Bund auf, gegenüber den Organen der Europäischen Union kurzfristig eine Regelung zu erwirken, welche rechtskonform zu den Regelungen der WTO ist und die Marktteilnehmer und die Verwaltung von vermeidbarer, zusätzlicher Bürokratie entlastet. Das gelte insbesondere dort, wo nachweislich kein Risiko einer Entwaldung im Sinne der EUDR bestehe. Ergänzend sollen die Fristen für die Implementierung ausgeweitet werden.


Forderungen der deutschen Waldbesitzer zur Europawahl

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Waldeigentümer AGDW ruft derweil die Parteien vor der Europawahl im Juni auf, die in den letzten Jahren gestartete Wald-Regulierungsoffensive der EU zu stoppen. Das Subsidiaritätsprinzip der EU müsse wieder in Kraft gesetzt werden; Waldpflege und Holzverwendung dürften nicht weiter eingeschränkt werden.

Die neue EU-Kommission müsse dafür sorgen, dass der ‹bisher fast inexistente› Austausch mit der Praxis aufgenommen werde. Die vielfältigen Bewirtschaftungsauflagen in der Forstwirtschaft führten bereits heute zu erheblichem finanziellem Aufwand und monetären Einbussen. Angesichts der klimabedingten Schäden sei die ökonomische Situation in den Forstbetrieben kaum noch tragbar.


Link www.bayern.de | www.waldeigentuemer.de