Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Bern und Zürich wollen Solarenergie an Infrastruktur fördern

Uri hat im Oktober ja gesagt zum revidierten Energiegesetz. Im Kanton Zug tritt das neue Energiegesetz voraussichtlich im ersten Quartal nächsten Jahres in Kraft. Basel-Stadt will bis 2037 klimaneutral werden; dafür hat der Kanton eine Strategie verabschiedet. Im Kanton Bern soll an Kantonsstrassen künftig Solarstrom gewonnen werden können – Betreiber von Fotovoltaikanlagen können sich jetzt um Standorte bewerben. Auch der Kanton Zürich will Fotovoltaik auf Infrastrukturanlagen voranbringen.

Die Urner Stimmberechtigten haben am 22. Oktober das revidierte Energiegesetz mit 68% Ja-Stimmen angenommen. Im Gebäudebereich gleichen die kantonalen Vorgaben jetzt in weiten Teilen denjenigen der Nachbarkantone. Beim Heizungsersatz und bei der Eigenstromerzeugung geht Uri hingegen weiter. So sind Heizungen mit fossiler Energie am Ende ihrer Lebenszeit grundsätzlich mit erneuerbaren Lösungen zu ersetzen, und die Vorgaben für die Eigenstromerzeugung gelten nicht nur bei Neubauten wie in anderen Kantonen, sondern auch bei tiefgreifenden Dachsanierungen an bestehenden Liegenschaften.
 

Im Kanton Zug hat das Kantonsparlament Ende Januar der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes zugestimmt. Nun steht der Entwurf der Verordnung zum Energiegesetz noch bis Mitte November in Vernehmlassung. Das revidierte Energiegesetz und die dazugehörige Verordnung werden vorausichtlich im ersten Quartal 2024 in Kraft treten. Für die Planungs- und Baubranche sowie für die kommunalen Bauämter sind verschiedene Fachveranstaltungen geplant.
 

Seit 1995 hat Basel-Stadt seine direkten Treibhausgasemissionen bereits um 44% gesenkt. Ende September hat der Basler Regierungsrat die kantonale Klimaschutzstrategie ‹Netto-Null 2037› verabschiedet. Sie zeigt auf, wie Basel-Stadt im Kantonsgebiet bis 2037 klimaneutral werden soll. Gebäude müssen konsequent auf erneuerbare Heizsysteme umstellen. Strom- und Wärmeverbrauch der Haushalte sollen sinken, die Solarstromproduktion ausgebaut werden. Die Senkung der indirekten Treibhausgasemissionen in Gebäuden und Infrastrukturen, aber auch der direkten Emissionen von Baustellen stehen im Mittelpunkt des Handlungsfelds Bauen.
 

Der Kanton Bern lanciert ein Bewerbungsverfahren für die Installation von Fotovoltaikanlagen entlang der Kantonsstrassen. Das Verfahren ermöglicht interessierten Kreisen – beispielsweise Energieversorgern, Firmen, Gemeinden oder Energiegenossenschaften – den Bau und Betrieb von Fotovoltaik auf kantonalen Lärmschutzwänden, Stützmauern, Rastplätzen und Brücken. Die Betreiber finanzieren die Anlagen selber und stellen die Stromvermarktung sicher.
 

Der Kanton Zürich unterstützt Energie-Pilotprojekte auf dem Weg zum Netto-null-Ziel mit insgesamt CHF 13,5 Mio. Im Gebäudebereich können Pilotprojekte beispielsweise die Gebäudehülle oder die Gebäudetechnik betreffen. Daneben werden auch Projekte der Geothermie und der Tiefengeothermie berücksichtigt. Ausdrücklich erwünscht sind Pilotprojekte im Bereich Fotovoltaik, zum Beispiel für die Anwendung auf Infrastrukturanlagen wie Lärmschutzwänden, Parkierungsflächen, Anlagen des öffentlichen Verkehrs, entlang von Strassen oder auf Klärbecken.


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