Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Berner Staatsforstbetrieb bleibt Teil der Verwaltung

In der Vernehmlassung hat eine Mehrheit der Teilnehmenden die beabsichtigte Umwandlung des Berner Staatsforstbetriebs in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft abgelehnt. Der Berner Regierungsrat will daher die Ausgliederung aus der Kantonsverwaltung nicht weiterverfolgen und auf eine entsprechende Änderung des Waldgesetzes verzichten.

Bild Betriebsplan Staatsforstbetrieb Kanton Bern

 

Mit einer Anpassung des kantonalen Waldgesetzes sollte der Staatsforstbetrieb des Kantons Bern aus der Kantonsverwaltung ausgegliedert und in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft überführt werden. Dieser wäre die Bewirtschaftung des Waldes des Kantons Bern übertragen werden. Ziel war, dem Staatsforstbetrieb mehr unternehmerischen Spielraum zu geben, damit er sich am Markt orientieren und sein Angebot besser darauf ausrichten kann (Lignum Journal online vom 2.2.2023).

Daraus wird nun aber nichts. In 102 Eingaben äusserten sich Behörden, Gemeinden, politische Parteien, Verbände, Organisationen und Privatpersonen mehrheitlich kritisch zur Ausgliederung. Es wurde die Befürchtung geäussert, der Kanton verliere seinen Einfluss auf den Betrieb, die marktwirtschaftliche Ausrichtung gehe zu Lasten des Waldes und der Natur oder konkurriere private Unternehmen. Auch eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden wurde befürchtet.

Der Berner Regierungsrat bedauert, dass die Chancen einer Ausgliederung in der Vernehmlassung zu wenig wahrgenommen worden seien. Auch wenn er die geäusserten Bedenken nicht teilt, hat er gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung entschieden, auf eine Revision des Waldgesetzes zu verzichten. Die Ausgliederung des Staatsforstbetriebs wird nicht weiterverfolgt.


Links www.be.ch | Staatsforstbetrieb BE