Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Beschwerde gegen Solar-Bauentscheid im Simmental

Das Seilziehen um alpine Solaranlagen geht weiter: Stiftung Landschaftsschutz, Schweizer Alpen-Club SAC und Mountain Wilderness gelangen in Sachen Morgeten Solar im Simmental ans Berner Verwaltungsgericht. Sie halten den Bauentscheid für mangelhaft. Die Projektinitanten reagieren gelassen: Die erhobenen Einwände seien längst widerlegt.

Visualisierung der geplanten Solaranlage im Simmental.
Bild morgeten.ch

 

Die Morgeten Solar AG mit Sitz in Oberwil im Simmental will am Südhang der Bürglen auf etwa 6 ha eine alpine Solaranlage mit 8,3 MWp Leistung und 12 GWh Jahresproduktion bauen und betreiben. Die Initiative dafür kam im September 2022 vom Bergvogt der Alp Morgeten, Christian Haueter. Im Oktober 2023 hat die Alpkorporation Morgeten das Projekt einstimmig unterstützt; im selben Monat haben die zuständigen Behörden der Standortgemeinde Oberwil das Vorhaben ebenfalls einstimmig gutgeheissen.

Die  Bestückung des Hanges soll durch senkrecht stehende bifaziale Solarpanels in Reihen erfolgen, die in 4–5 m Abstand voneinander etwa 2 m über Boden horizontal über den Hang verlaufen. Die Panels produzieren durch das vom Boden reflektierte Licht auch auf der Rückseite Energie, vor allem im Winter aufgrund der Reflektion des Lichts durch den Schnee. Dank der Anordnung der Panels werden sie nicht eingeschneit, und im Sommer ist darunter weiterhin Weidenutzung möglich.


Angst vor Präjudiz sorgt für Fracksausen

Das ist den Verbänden Stiftung Landschaftsschutz, Schweizer Alpen-Club SAC und Mountain Wilderness nicht geheuer. Sie wollen die ‹im Expressverfahren› bewilligte Anlage Morgeten Solar aufgrund der grossen Präjudizwirkung in Bezug auf die weiteren rund 50 Projekte, die durch den ‹Solarexpress› ausgelöst wurden, gerichtlich überprüfen lassen. Es handle sich um eine Grossanlage in einer grossräumig intakten Alplandschaft, die auch aus Sicht von Biodiversität, Landschaft und naturnahem Tourismus von hoher Bedeutung sei, erklären die drei Verbände.

Gerichtlich überprüft werden soll insbesondere die Frage der Stromableitung durch eine Moorlandschaft, was gemäss Energiegesetz ausgeschlossen ist. Weiter beanstanden die drei Verbände die unzureichende Koordination zwischen der Baubewilligung, dem Umweltbericht und der Stromerschliessung. Die Auswirkungen der grossen Solaranlage auf die Berglandschaft und deren Flora und Fauna seien ebenfalls ungenügend berücksichtigt worden. Nicht klar sei aber auch, ob die Vorgaben zur minimalen Stromproduktion als Voraussetzung für das vereinfachte Verfahren gemäss ‹Solarexpress› erfüllt seien.


‹Werden Einwände problemlos widerlegen›

Die Morgeten Solar AG hat durch die Medien von der Beschwerde erfahren. In ihrer Stellungnahme gibt sie sich zuversichtlich: ‹Die Einwände der Beschwerdeführenden vor Verwaltungsgericht werden wir problemlos widerlegen.› Mit dem Entscheid des Regierungsstatthalteramtes vom 3. Mai seien alle eingegangenen Einsprachen gegen das Projekt in erster Instanz abgewiesen worden. ‹Dabei wurden die gemachten Einwände in Absprache mit den involvierten Bundesstellen widerlegt. Nun werden dieselben Punkte von den Beschwerdeführenden erneut bemängelt. Daher gehen wir davon aus, dass die Widerlegung wenig Zeit in Anspruch nehmen wird.›


Links www.morgeten.ch | https://energiethun.ch/