Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Brandschutzvorschriften 2015: Das Bauen mit Holz wird frei

Ab dem kommenden Jahr kann Holz in allen Gebäudekategorien und Nutzungen angewendet werden. Holz normalisiert sich damit als Baustoff ohne Sonderregelung.

 

Pilot- und Pionierprojekt für die erweiterten Holz-Möglichkeiten


‹wellnessHostel4000
› in Saas-Fee (Bauherrschaft: Schweizerische Stiftung für Sozialtourismus; Architektur: Steinmann & Schmid Architekten, Basel/Visp; Holzbau- und Brandschutzingenieur: Makiol + Wiederkehr, Beinwil a.S.; Fachingenieur Qualitätssicherung als Kontrollorgan: Josef Kolb AG, Romanshorn). Die im September 2014 eröffnete, topmoderne Jugendherberge schöpft als fünfgeschossiger Hotel-Holzbau die neuen Möglichkeiten für Holz bereits aus.


Bild  © SJH

 


Die 2005 schweizweit eingeführten Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF gaben Holz bis zu einer Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten zur Anwendung frei. Der Markt hat diese markante Öffnung für das Holz rasch aufgenommen.

 

Seither entstehen jedes Jahr Hunderte grosser Wohn-, Büro- oder Schulbauten, oft in gemischten Bauweisen mit Holz. Im Mehrfamilienhausneubau stieg der Anteil der baubewilligten Tragkonstruktionen aus Holz steil von praktisch null auf heute fast 7% an. Im städtischen Raum ist die bisherige baurechtliche Obergrenze von sechs Geschossen im Zeichen eines eigentlichen Holzbau-Booms fast zum Standard geworden.

 

Brandschutzvorschriften 2015 lösen das Korsett

 

Nun geht der Prozess zur baurechtlichen Normalisierung des Baustoffs Holz noch einmal einen entscheidenden Schritt weiter. Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF überarbeitet alle zehn Jahre die Brandschutzvorschriften. Das nächste, komplett erneuerte VKF-Vorschriftenwerk wird am 1.1. 2015 in allen Kantonen der Schweiz in Kraft treten.

 

Die neue Vorschriftengeneration BSV 2015 beseitigt aufgrund der positiven Erfahrungen in den letzten zehn Jahren die noch bestehenden Einschränkungen für die Holzanwendung und vereinfacht die für den Holzbau teilweise komplizierten Regelungen für die Planung und Ausführung.

 

Ende des Sonderstatus

 

Konkret werden brandschutztechnisch robuste, mit nichtbrennbaren Bekleidungen geschützte Holzbauteile der nichtbrennbaren Bauweise gleichgestellt. Die Vorschriftengeneration BSV 2015 schränkt somit Holztragwerke nicht mehr ein. Auf der Grundlage eines materialunabhängigen Sicherheitsniveaus, das in der Brandschutznorm vorgegeben ist, wird die Verwendung der Baustoffe neu geregelt und die Anwendung von Holz bei Tragwerken, brandabschnittsbildenden Bauteilen, Aussenwandbekleidungen, Bedachungen und in der Innenanwendung erweitert.

 

Die Brandschutzbehörden anerkennen damit die Erkenntnisse aus umfangreichen Untersuchungen, die nachweisen, dass die Brennbarkeit eines Baustoffes nicht das massgebende Kriterium ist, sondern die brandschutztechnisch korrekte Ausführung einer Konstruktion einen grösseren Einfluss auf das Brandverhalten hat. Kurz gesagt, normalisiert sich Holz somit als Baustoff ohne Sonderregelung.

 

Bauen mit Holz neu in allen Nutzungen möglich

 

Der Anwendungsbereich für Bauteile mit Holzanteilen erweitert sich über eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten hinaus. Damit werden viele Bauten in Holz möglich, deren Erstellung bisher verwehrt blieb. Bis zu einer Gesamthöhe von 30 m können künftig Wohn-, Büro- und Schulhäuser, Industrie- und Gewerbebauten, Beherbergungsbetriebe oder etwa Verkaufsgeschäfte in Holzbau realisiert werden. Selbst bei Hochhäusern ist die Anwendung von tragenden und brandabschnittsbildenden Holzbauteilen mit brennbaren Anteilen unter bestimmten Rahmenbedingungen neu möglich.

 

Grundlage für die Neuerungen in der Holzanwendung ist das seit 2001 laufende Forschungs- und Entwicklungsprojekt ‹Brandsicherheit und Holz› der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft zur Sicherung einer hohen Brandsicherheit von Holzbauten und Bauteilen aus Holz. Das Projekt wird unter der Gesamtleitung der Lignum durchgeführt und massgeblich vom Aktionsplan Holz des Bundesamtes für Umwelt BAFU sowie durch wichtige Institutionen, Verbände und Industriepartner unterstützt.

 

Anpassung der Lignum-Dokumentation Brandschutz läuft an

 

Leitlinie für die Praxis ist weiterhin die Lignum-Dokumentation Brandschutz. Diese sichert die technisch wie organisatorisch korrekte Umsetzung von Holzbauten unter den geltenden Brandschutzvorschriften. Sie gibt dazu den Stand der Technik im Brandschutz für die Holzanwendung gemäss der seit 1.1.2005 geltenden Regelung wieder.

 

Die einzelnen Publikationen der Lignum-Dokumentation Brandschutz werden nun sukzessive überarbeitet und bilden die neuen Anwendungsmöglichkeiten für das Holz ab Frühjahr 2015 fortlaufend auf der Basis der neuen Norm BSV 2015 ab. Wichtig zu wissen: Die vorliegenden Teile der Lignum-Dokumentation Brandschutz bleiben mehrheitlich auch unter der ab 1.1.2015 geltenden neuen Brandschutznorm anwendbar und gültig.

 

Die technische Beratung der Lignum erteilt unter Tel. 044 267 47 83 von Montag bis Freitag jeweils morgens von 8–12 Uhr kostenlos Auskunft zu allen Fragen rund um Holz, auch über holzspezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen Brandschutzvorschriften 2015. Die gesamte bisherige Lignum-Dokumentation Brandschutz ist online im Volltext zugänglich (Klick auf ‹Dokumentation ansehen›).

 


Link
Lignum-Dokumentation Brandschutz im Web