Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation, kurz EUDR) wird in der EU ab Januar 2025 umgesetzt. Die EUDR betrifft neben Holz auch Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Rinder, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.
Ab 2025 können diese Produkte nur noch dann in der EU auf den Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden, wenn sie nicht auf Flächen produziert wurden, die nach 2020 entwaldet wurden oder generell nicht mit einer Schädigung des Waldes in Verbindung stehen.
Auch Schweizer Unternehmen, welche die von der EUDR betroffenen Rohstoffe und Erzeugnisse in die EU exportieren wollen, werden die neuen Vorgaben einhalten müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schweiz ihr Recht vollständig oder teilweise an die EUDR anpasst oder auf eine Anpassung verzichtet. 2022 hat die Schweiz Rohstoffe und Erzeugnisse, die der EUDR unterliegen, im Wert von gut CHF 4 Mia. in die EU exportiert.
Unterstützungsmassnahmen für betroffene Branchen
An seiner Sitzung vom 14. Februar hat der Bundesrat zu diesem Thema eine Aussprache geführt. Er verzichtet bis auf weiteres auf eine Anpassung des Schweizer Rechts, solange keine gegenseitige Anerkennung mit der EU möglich ist. Ohne gegenseitige Anerkennung besteht das Risiko von parallelen Regulierungen und doppeltem Aufwand für die Unternehmen.
Der Bundesrat anerkennt, dass sich mit der EUDR der Aufwand für betroffene Schweizer Unternehmen erhöht. Er will insbesondere unterstützende Massnahmen für die betroffenen Branchen und Unternehmen prüfen und den Austausch zwischen der Bundesverwaltung und der Wirtschaft zu dieser Thematik weiterführen.
Zudem sollen mit der EU-Kommission die Anforderungen für den Anschluss an das Informationssystem der EU sowie für die gegenseitige Anerkennung von entsprechenden Regulierungen besprochen werden. Ebenfalls soll geklärt werden, welche rechtlichen Änderungen für eine Anpassung des Schweizer Rechts an die EUDR nötig wären.
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