Bundesrat sagt ja zu Preisempfehlungen für Schweizer Rohholz
Bild Michael Meuter, Zürich
Die parlamentarische Initiative 21.463 ‹Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern› von Ständerat und WaldSchweiz-Präsident Daniel Fässler (Die Mitte/AI) verlangt eine Änderung des Bundesgesetzes über den Wald. Für in Schweizer Wäldern geerntetes Rohholz sollen zwischen den beteiligten Organisationen und Branchen auf nationaler oder regionaler Ebene wie in der Landwirtschaft Richtpreise vereinbart werden können. Das soll es den rund 250000 Schweizer Waldeigentümern ermöglichen, sich beim Verkauf von Rohholz aus ihren Wäldern an Marktpreisen zu orientieren.
Der Bundesrat unterstützt das Ziel der parlamentarischen Initiative und die entsprechende Änderung des Waldgesetzes. Die Veröffentlichung von Preisempfehlungen fördert aus Sicht des Bundesrates ein marktgerechteres Angebots- und Nachfrageverhalten der Akteure der Wald- und Holzwirtschaft. Dies habe indirekte positive Effekte, da der Holzverkauf einen wesentlichen Beitrag an die Finanzierung der Waldbewirtschaftung und Waldpflege und damit an die Sicherstellung aller Waldfunktionen leiste.
Der Bundesrat erachtet die eigenverantwortliche Umsetzung der Preisfindung und -veröffentlichung durch die Organisationen der Wald- und Holzbranche als sinnvoll. Die Vorlage stellt sicher, dass durch die Veröffentlichung der genannten Preisempfehlungen keine kartellrechtlich unzulässige Beseitigung des Wettbewerbs entsteht. Einzelne Unternehmen können nicht zur Einhaltung der Preise gezwungen werden, und es dürfen keine Preisempfehlungen für Konsumentenpreise festgelegt werden.
Links PaIv 21.463 ‹Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern› | Stellungnahme des Bundesrates (PDF, 485 KB) | Bericht UREK-S (PDF, 2 MB) | Erlassentwurf UREK-S (PDF, 171 KB)