Die EUDR betrifft Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Rinder, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Ab 2025 können diese Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch dann in der EU auf den Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden, wenn sie nicht auf Flächen produziert wurden, die nach 2020 entwaldet wurden oder generell nicht mit einer Schädigung des Waldes in Verbindung stehen. Auch Schweizer Unternehmen werden von der EUDR betroffen sein.
Der Bundesrat hatte am 14. Februar dieses Jahres die Bundesverwaltung beauftragt, unterstützende Massnahmen für die betroffenen Branchen und Unternehmen zu prüfen und den Austausch mit der Wirtschaft weiterzuführen. An seiner Sitzung vom 14. August wurde er über den Stand dieser Abklärungen informiert. Im Zentrum standen die Fragen, wie bestehende Daten aus der Forstwirtschaft und Tierhaltung für Herkunftsnachweise von Produkten verwendet werden können oder welche rechtlichen Änderungen notwendig wären, um das Schweizer Recht an die EUDR anzupassen.
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