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Bundesrat und Kantone votieren für das Klimaschutzgesetz

Heute morgen hat Bundesrat Albert Rösti als Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vor den Medien zusammen mit dem Walliser Regierungspräsidenten Roberto Schmidt die Ja-Parole zum Klimaschutzgesetz erläutert.

Temperaturabweichungen vom langjährigen Mittelwert (1961–1990) in der Schweiz in °C seit 1931. Die sieben wärmsten Jahre seit Messbeginn wurden alle nach 2010 registriert. Sie liegen 1 °C oder mehr über den Wärmerekorden vor 1980. Von der vorindustriellen Periode 1871−1900 bis zur jüngsten 30-Jahres-Periode 1993−2022 ist die Jahrestemperatur im schweizweiten Mittel um 2 °C angestiegen.
Grafik MeteoSchweiz

 

Das im letzten Herbst vom Parlament als indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative beschlossene Klimaschutzgesetz verpflichtet Bund und Kantone, Massnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen. Diese Anstrengungen seien notwendig, sagte Rösti. Hochwasser, Trockenheit, Hitze, aber auch Murgänge und Steinschläge machten der Bevölkerung zunehmend zu schaffen. Auch bei weltweiten Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels dürften solche Auswirkungen nicht vermeidbar sein.

Wie Rösti erläuterte, verzichtet das Klimaschutzgesetz auf neue Verbote, Vorschriften, Gebühren, Steuern und Abgaben. Statt dessen erhalten Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die ihre Öl- oder Gasheizung ersetzen oder ihr Haus besser isolieren, finanzielle Unterstützung. Über zehn Jahre sieht das Gesetz hierfür jährlich CHF 200 Mio. vor. Rösti bezeichnete es als wichtig, dass der Bund auch den Ersatz von Elektroheizungen finanziell fördert. Diese verbrauchen im Winter nämlich rund 10% des Schweizer Stroms.

Roberto Schmidt, Präsident des Walliser Staatsrats und Präsident der Kantonalen Konferenz der Energiedirektoren EnDK, betonte die Unterstützung der Kantone für die Vorlage. Es sei zu begrüssen, dass das Ziel, bis 2050 den Ausstoss von Klimagasen auf netto null zu senken, in einem Bundesgesetz verankert werde. Aus Sicht der Kantone sei wichtig, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel des Bundes nicht nur für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen, sondern auch für Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verwendet werden könnten, sagte Schmidt.


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