Bundesrat will Schweizer Holz nicht zusätzlich fördern
Bild Michael Meuter, Zürich
Das geltende Recht – namentlich Artikel 34a und 34b des Waldgesetzes sowie Artikel 37b und 37c der Waldverordnung – sollen gemäss den Vorstellungen des Motionärs in dem Sinne geändert werden, dass Bauunternehmen Schweizer Holz nutzen können, ohne dass ihnen dabei Mehrkosten gegenüber dem Rückgriff auf ausländisches Holz entstehen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer könnten sich das im Vergleich zu ausländischem Holz teurere Schweizer Holz nicht leisten, was zur Folge habe, dass ein Grossteil der Bauten aus ausländischem Holz entstehe, hatte Ruch argumentiert.
Der Bundesrat erinnert in seiner Antwort auf den Vorstoss daran, dass der Bund auf der Grundlage von Artikel 34b des Waldgesetzes bei eigenen Bauten und Anlagen soweit geeignet die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz fördere. Das Parlament habe bei der Einführung dieses Artikels die Anwendung bewusst auf den Bund beschränkt und die Förderung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht auf nachhaltig produziertes Holz fokussiert, so die Landesregierung. Diese Regelung hätten mehrere Kantonen für ihre eigenen Bauten übernommen.
Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass der Bund auf der Grundlage von Artikel 34a des Waldgesetzes den Absatz und die Verwertung von nachhaltig produziertem Holz bereits via Aktionsplan Holz sowie Wald- und Holzforschungsförderung unterstütze. Eine weitergehende direkte Subventionierung der Verwendung von Schweizer Holz lehnt die Landesregierung aufgrund der daraus entstehenden Wettbewerbsverzerrungen ab. Für einen Ausgleich der Mehrkosten von Schweizer Holz bestehe im übrigen derzeit aber auch kein Spielraum im Bundeshaushalt.
Link Mo 24.3417 Förderung der Nutzung von Schweizer Holz bei vom Bund subventionierten Bauten