Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Bundesrat will Zweitwohnungsgesetz nur mit Mass lockern

Wer in touristischen Orten eine alte Wohnung abreisst und wieder neu aufbaut, soll künftig die Fläche um bis zu 30% vergrössern können. Falls dabei zusätzliche Wohnungen entstehen, dürfen diese aber nur als Erstwohnungen genutzt werden. Dies empfiehlt der Bundesrat dem Parlament in seiner Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Martin Candinas (Mitte/GR), die er an seiner Sitzung letzte Woche verabschiedet hat.

Bild Lukas Walpen, Zürich

 

Der Vorstoss verlangt eine Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes, mit der es künftig möglich sein soll, bei einem Abriss und Wiederaufbau nicht nur die Fläche um maximal 30% zu vergrössern. Neu soll bei allen Vergrösserungen auch der Bau von zusätzlichen Wohnungen und Gebäuden erlaubt sein.

Dem Bundesrat geht dieser Entwurf zu weit. Die Nachfrage nach Zweitwohnungen in touristischen Hotspots ist sehr hoch, was die Preise hochtreibt und die Wohnungssuche für die Ortsansässigen erschwert. Würden die Bestimmungen für die Schaffung neuer Wohnungen gelockert, würden die Sanierung oder der Neubau solcher altrechtlicher Wohnungen und deren Umnutzung zu einer Zweitwohnung noch attraktiver, so die Landesregierung. Dies will der Bundesrat im Interesse der lokalen Bevölkerung verhindern.


Link PaIv 20.456 Candinas ‹Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben›