Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Deutsche Waldeigentümer: ‹Neues Waldgesetz verfassungswidrig›

Die geplante Erneuerung des Bundeswaldgesetzes durch die deutsche Bundesregierung ist nach Ansicht der privaten Waldbesitzer verfassungswidrig. Sie stützen sich bei dieser Beurteilung auf ein juristisches Gutachten für die Arbeitsgemeinschaft deutscher Waldeigentümer AGDW und die Familienbetriebe Land und Forst.

An der ‹Grünen Woche› in Berlin (19.–28. Januar) zeigten die deutschen Waldeigentümer dem Entwurf für ein neues Bundeswaldgesetz buchstäblich die rote Karte.
Bild AGDW

 

In der Neufassung werden Klimaschutz und Biodiversitätserhalt als zentrale Gesetzeszwecke genannt, während die Holzproduktion erhebliche Einschränkungen erfährt. Das erzürnt die deutschen Waldeigentümer (Lignum Journal online vom 27.11.2023). Die Nachrangigkeit der Holzproduktion stehe im Widerspruch zur Verfassung, so das Gutachten.

Auch die erstmals in einem Bundeswaldgesetz vorgesehenen Strafvorschriften bezeichnet das Gutachten als verfassungswidrig. Haft- und Geldstrafen sollen laut Entwurf etwa für unerlaubte Kahlschläge, das Einbringen von Stoffen in den Waldboden, aber auch etwa für die Störung der ‹Stille des Waldes› gelten, was auf die Waldarbeit zielt.


Zweifel an gesetzlichem Rundumschlag

Auch das Argument, dass das Bundeswaldgesetz schon fast 50 Jahre alt sei, rechtfertige keine vollständige Neufassung, so das Gutachten weiter. Die Gesetzesbegründung führe an keiner Stelle den Beweis, dass das geltende Gesetz nicht geeignet sei, den gegenwärtigen Herausforderungen gewachsen zu sein.

Keine einzige heutige Regelung verhindere eine adäquate Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, den Waldumbau, die Schaffung von klimaresilienten Wäldern, die Förderung von Biodiversität, den Schutz bedrohter Arten oder die CO2-Bindung.


Link www.waldeigentuemer.de