Deutscher Privatwald befürchtet Überlast durch EUDR
‹Die Bundesregierung sollte alles tun, um die nun leider notwendige Umsetzung für den Privatwald und die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse kleiner und mittlerer Waldeigentümer so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten›, fordert Andreas Bitter, Präsident des Verbandes AGDW – Die Waldeigentümer. Auf die rund zwei Millionen deutschen Privatwaldbesitzer kämen sonst Dokumentationspflichten in einem Ausmass zu, die eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in vielen Fällen uninteressant machten. ‹Dadurch würden wir dem notwendigen Waldumbau in Richtung Klimaresilienz einen Bärendienst erweisen›, so Bitter.
Gemäss den EU-Vorgaben sollen ab Ende 2024 alle Forstbetriebe ihre verkauften Holzmengen mit den Geokoordinaten des Grundstücks, auf dem das Holz geerntet wurde, der Holzmenge und -art sowie dem Produktionszeitraum an ein EU-Informationsportal melden und eine entsprechende Sorgfaltserklärung abgeben. Sie erhalten dann eine Referenznummer, die an den Käufer zu übermitteln ist. ‹Viele dieser Daten sind im Kleinprivatwald gar nicht vorhanden›, sagt Volker Schulte, Vorsitzender des Initiativkreises Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Waldeigentümer. ‹Nach den aktuellen Aussagen sollen womöglich auch die privaten Waldeigentümer ihrer Meldung einen Grundbuchauszug hinzufügen.›
AGDW-Präsident Bitter findet deutliche Worte: ‹Die EU-Regulierung ist ein bürokratisches Monstrum, das für Deutschland völlig überflüssig ist. Durch die bewährte nachhaltige Waldbewirtschaftung, Bundes- und Landeswaldgesetze und Zertifizierung existieren bereits seit langer Zeit normative, rechtliche und freiwillige Regelungen, die eine Entwaldung und Waldschädigung in Deutschland wirkungsvoll verhindern.› In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben Waldfläche und Holzvorrat in Deutschland kontinuierlich zugenommen. Die Verordnung adressiere ein Scheinproblem, das in der Umsetzung für erheblichen bürokratischen und ökonomischen Aufwand zu sorgen drohe.
Weit ausgreifendes Brüsseler Konstrukt
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten ist am 29. Juni 2023 offiziell in Kraft getreten. Die Frist zur Einführung des entsprechenden Instrumentariums zur Einhaltung der Verordnung endet nach 18 Monaten, d.h. zum 30.12.2024. Mit der EUDR will die EU ihren Beitrag zur Entwaldung (Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Flächen) und zur Waldschädigung (Umwandlung von Primärwäldern oder sich natürlich verjüngenden Wäldern in Plantagenwälder oder in sonstige bewaldete Flächen sowie Umwandlung von Primärwäldern in durch Pflanzung entstandene Wälder) verringern.
Die Verordnung gilt allerdings nicht nur für Holz aus den Tropen und Subtropen, wo das Problem von Entwaldung und Waldschädigung erheblich ist, sondern mit Verweis auf die notwendige WTO-Konformität europäischer Rechtssetzung auch für Holz, das in der EU geerntet und in den Verkehr gebracht wird, und damit auch für Holz aus Deutschland.
Waldbesitzer in der EU dürfen künftig bestimmte Produkte und Rohstoffe nur dann verkaufen und exportieren, wenn sie eine Sorgfaltserklärung abgegeben haben, die bestätigt, dass das jeweilige Produkt weder von einer Fläche stammt, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurde, noch nach dem 31.12.2020 zur Schädigung von Wäldern, insbesondere von Primärwäldern geführt hat. Das EU-Parlament sorgte für eine umfassende Definition der Entwaldung und der Waldschädigung. Die Unternehmen müssen auch nachweisen, dass diese Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen.
Link www.agdw.de