Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Deutschland hofft auf Gebäudetyp E als ‹Bau-Booster›

Die deutsche Bauwirtschaft hat einen Hoffnungsträger: den Gebäudetyp E. Er verzichtet auf die Einhaltung gesetzlich nicht zwingender Standards. Einfacher soll das Bauen damit werden, günstiger und schneller. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die deutsche Bundesregierung im letzten November beschlossen. Die Baubranche ist sich einig: Die Richtung stimmt, aber praxistauglich ist der Entwurf noch nicht.

Das Konzept eines Gebäudetyps E wurde 2022 durch die Architektenkammern ins Spiel gebracht und von den Ingenieurkammern unterstützt. Das ‹E› steht für einfaches Bauen. Mit dem Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung vom 6. November 2024 zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus, kurz Gebäudetyp-E-Gesetz, soll es einfacher werden, von gesetzlich nicht zwingenden Standards beim Bauen abzuweichen.

Dabei geht es nicht um einen bestimmten Gebäudetypus, sondern allgemein um die Möglichkeit, einfacher, innovativer und kostengünstiger zu bauen – notabene auch im Bestand. Dazu soll das Bauvertragsrecht geändert werden. Zum einen werden Bauleistungen, die nur den Komfort- oder Ausstattungsstandard eines Gebäudes betreffen, nicht mehr automatisch Vertragsbestandteil. Das soll auch für Regeln gelten, die den Einsatz von innovativen, nachhaltigen oder kostengünstigen Bauweisen oder Baustoffen erheblich erschweren.

Zum anderen soll es zwischen fachkundigen Unternehmern möglich werden, von den Regeln der Technik abzuweichen. Künftig setzt das nicht mehr voraus, dass der Bauunternehmer den Besteller des Bauwerks über Risiken und Konsequenzen der Abweichung aufklärt. Haben die Unternehmer keine Vereinbarung zu einem Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik getroffen, soll eine Abweichung davon künftig unter gewissen Voraussetzungen dennoch keinen Mangel des Bauwerks begründen.


Noch etwas wacklig auf den Beinen

Der Hauptverband der deutschen Holzindustrie begrüsst die Stossrichtung, mahnt jedoch, der Entwurf enthalte noch Unklarheiten. Was bislang noch fehle, sei eine für die Praxis nachvollziehbare Definition von sicherheitsrelevanten Normungen und Komfort- und Ausstattungsmerkmalen. Kritisch sei auch, ob Nutzer die Konsequenzen richtig abschätzen könnten, wenn es etwa um Themen wie Schallschutz gehe.

Auch die Verbände des Baugewerbes und des Handwerks monieren rechtliche Abgrenzungsschwierigkeiten und zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe. Das führe zu Haftungsrisiken für Handwerksbetriebe, bemängelt der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Der Gesetzentwurf müsse deshalb im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.

Notwendig seien insbesondere handhabbare und gesetzlich konkretisierte Kriterien, um rechtssicherer Abweichungsmöglichkeiten von technischen Normungen zu bestimmen. Dafür müssten im nächsten Schritt die Länder in ihren 16 Landesbauordnungen oder der Bund technisch festlegen, wie jene Mindeststandards aussehen sollen, von denen nicht abgewichen werden kann, so der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.


Link Gebäudetyp-E-Gesetz online