Deutschland plant Holzbau-Initiative auf Bundesebene
Mehr Holz am Bau ist in Deutschland politischer Konsens. Doch es gilt dafür noch einige Hürden zu meistern.
Bild DHWR
Bundesministerin Geywitz erklärte, die Nutzung von Holz im Gebäudebau sei ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Der nachwachsende Rohstoff Holz speichere CO2, sei dauerhaft und lasse sich wiederverwenden. Damit leiste Holz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
‹Mittlerweile gibt es immer mehr innovative Unternehmen in der Bauwirtschaft, die auf Holz setzen oder die ihre Holzbau-Sparte ausbauen. Diese positive Entwicklung muss unterstützt werden! Daher haben wir gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium eine Holzbauinitiative ins Leben gerufen, mit der wir der Nutzung von Holz im Gebäudebau Rückenwind geben wollen›, sagte Geywitz anlässlich eines Lokaltermins bei einem Fertighaus-Hersteller in Süddeutschland.
Bundesminister Özdemir ergänzte, dass gerade für den klimafreundlichen Wohnungsbau Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft ein bedeutender Rohstoff sei. ‹Im Gebäudebereich ist der Holzbau bislang die einzige für die breite Anwendung verfügbare Technologie, mit der Kohlenstoff im Tragwerk und der Hülle von Gebäuden gespeichert werden kann. Gleichzeitig können Materialien mit einer schlechteren Ökobilanz ersetzt werden.›
Wenig hilfreiche Muster-Holzbaurichtlinie
In der Praxis hat es Holz jedoch nach wie vor schwer. Zwar hat die Bauministerkonferenz bereits 2019 beschlossen, das Bauen mit Holz in höheren Gebäuden einfacher zu machen und die gesetzlichen Regelungen entsprechend anzupassen. Doch Erwin Taglieber, Präsident des Deutschen Holzwirtschaftsrats, bezeichnet die Bilanz drei Jahre danach als ernüchternd: ‹Entgegen bisherigen Ankündigungen ist das Bauen mit Holz komplizierter geworden, anstatt dass die Genehmigungen vereinfacht wurden.›
Die von der Bauministerkonferenz im Juni 2021 auf den Weg gebrachte Muster-Holzbaurichtlinie regelte das Bauen mit Holz neu. So kann nach Einführung der Richtlinie in Landesrecht theoretisch in den Gebäudeklassen 4 und 5 bis zur Hochhausgrenze mit Holz gebaut werden. Allerdings bildet die Richtlinie nicht den Stand von Baupraxis, Technik und Wissenschaft ab. Die meisten Projekte können nach wie vor nur mit aufwendigeren Einzelfallgenehmigungen realisiert werden.
Nach Veröffentlichung der Muster-Holzbaurichtlinie gingen die Baubehörden mehrerer Bundesländer zudem dazu über, Genehmigungen mit von der Richtlinie abweichenden Detailausführungen zu versagen. Der Deutsche Holzwirtschaftsrat fordert die Bauminister der Länder auf, die Muster-Holzbaurichtlinie zu überarbeiten und die Baupraxis in den Prozess enger einzubinden. Bis dahin seien Einzelfallgenehmigungen weiter zuzulassen.
Links www.bmel.de | www.bmwsb.bund.de | www.dhwr.de