Entscheide über Klima- und Energievorlagen in den Kantonen
Das von den Baselbieter Stimmberechtigten angenommene Gesetz schreibt vor, dass die Entwicklung des Endenergieverbrauchs im Kanton bis zum Jahr 2050 das Netto-null-Emissionsziel ermöglichen muss. Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch (ohne Mobilität) soll bis zum Jahr 2030 auf mindestens 70% gesteigert werden. Im Gebäudebereich soll bis zum Jahr 2050 der Heizwärmebedarf für bestehende Bauten auf durchschnittlich 40 kWh/m2 Energiebezugsfläche und Jahr gesenkt werden.
Im Landrat hatte sich nach diversen Kompromissen und dem Verzicht auf weitergehende Massnahmen eine klare Mehrheit für die vorgeschlagenen Änderungen ausgesprochen. Aus Sicht des Regierungsrats sind die Änderungen im Energiegesetz ausgewogen. Sie trügen dazu bei, die Abhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland zu reduzieren. Dies trage zur Versorgungssicherheit und Absicherung gegenüber Energiepreisschwankungen bei, hatte der Regierungsrat in den Abstimmungsunterlagen erklärt.
Der Aargauer Klimaparagraph ist aus einer parlamentarischen Initiative hervorgegangen. Der Kanton Aargau hat 2021 eine kantonale Klimastrategie mit einem Massnahmenplan erarbeitet. Bei der Umsetzung der Klimastrategie zeigte sich, dass verbindliche Ziele fehlten. Mit der Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung des Kantons Aargau schafft der Kanton diese verbindliche Grundlage.
Der nunmehr angenommene Klimaparagraph verpflichtet Kanton und Gemeinden, sich für die Begrenzung des Klimawandels einzusetzen und ihre Fähigkeit zur Anpassung an dessen nachteilige Auswirkungen zu stärken. Dabei sind die Ziele des Bundes und die für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen zu berücksichtigen. Das betrifft insbesondere das Schweizer Netto-null-Ziel: Die Schweiz soll ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden können.
Die kantonale Volksinitiative ‹Für eine lokale, sichere und günstige Energieversorgung (Solarinitiative)› der Jungen Grünen zielte darauf ab, über eine Verfassungsänderung den Zubau von Fotovoltaikanlagen zu erhöhen. Derzeit werde weniger als die Hälfte des im Kanton verbrauchten Stroms im Kanton produziert, hatten die Initianten argumentiert. Das Potential sei jedoch vorhanden, um den gesamten Jahresverbrauch auf und an bestehenden Gebäuden und Anlagen im Kanton zu produzieren.
Der Schaffhauser Regierungsrat sowie eine Mehrheit im Kantonsrat hatten sich ablehnend gezeigt: Sie hielten dafür, dass insbesondere der Installationszwang von Solaranlagen bei bestehenden Bauten und Anlagen zu stark in die Eigentumsgarantie eingreife. Die Beschleunigung des Zubaus von Solaranlagen auf kantonaler Ebene laufe bereits. Überdies würden mit dem Stromgesetz auf Bundesebene und dem geplanten kantonalen Energiegesetz die Anliegen der Initiative grösstenteils ohnehin bereits aufgenommen.
Links www.baselland.ch | www.ag.ch | www.sh.ch