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EU-Kommission will EUDR-Umsetzung um ein Jahr verschieben

Die EU-Kommission schlägt heute vor, die Umsetzungsfrist der EUDR um ein Jahr zu verlängern. Wenn das Europäische Parlament und der Rat zustimmen, würde die Verordnung erst ab dem 30. Dezember 2025 für grosse Unternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen umgesetzt werden müssen. Veröffentlicht werden sollen heute auch aktualisierte FAQs und das Guidance Document.

Mit ihrem Vorschlag anerkennt die Kommission, dass drei Monate vor dem geplanten Umsetzungstermin mehrere globale Partner wiederholt Bedenken hinsichtlich ihres Stands der Vorbereitung geäussert haben, zuletzt während der Woche der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York. Darüber hinaus sei auch der Stand der Vorbereitungen unter den Interessenträgern in Europa ‹uneinheitlich›.

‹Angesichts des neuartigen Charakters der EUDR, des raschen Zeitplans und der Vielfalt der beteiligten internationalen Interessenträger ist die Kommission der Auffassung, dass eine zusätzliche 12-monatige Phase des Systems eine ausgewogene Lösung darstellt, um Betreiber auf der ganzen Welt bei der Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung von Anfang an zu unterstützen›, heisst es in einer heute in englischer Sprache veröffentlichten Mitteilung.

Die Kommission will heute auch die Grundsätze der Methodik vorstellen, die sie für das EUDR-Benchmarking anwenden will, um Länder in solche mit niedrigem, Standard- oder hohem Risiko einzustufen, um die Sorgfaltspflichtverfahren der Marktteilnehmer zu erleichtern und die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen, die Einhaltung der Vorschriften wirksam zu überwachen und durchzusetzen. Nach der angewandten Methodik werde eine grosse Mehrheit der Länder weltweit unter geringem Risiko eingestuft.


Link ec.europa.eu