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EU-Parlament befürwortet ein Jahr längere EUDR-Umsetzungsfrist

Als Reaktion auf die Bedenken von EU-Mitgliedsstaaten, Nicht-EU-Ländern sowie Wirtschaftsbeteiligten, dass sie nicht in der Lage wären, die Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung EUDR vollständig einzuhalten, wenn sie ab Ende 2024 gelten würden, hat das Europäische Parlament in Strassburg heute mit 371 gegen 240 Stimmen und 30 Enthaltungen beschlossen, das Anwendungsdatum der EUDR um ein Jahr zu verschieben. Auch inhaltlich gibt es Anpassungen.

Das Parlament nahm auch andere von den Fraktionen vorgeschlagene Änderungen an, darunter die Schaffung einer neuen Kategorie von Ländern, die hinsichtlich der Entwaldung ‹kein Risiko› darstellen, zusätzlich zu den bestehenden drei Kategorien ‹geringes›, ‹normales› und ‹hohes› Risiko.

Für Länder, die unter ‹kein Risiko› eingestuft werden, weil sie eine stabile oder zunehmende Waldfläche nachweisen können, gelten deutlich weniger strenge Anforderungen, da das Risiko der Entwaldung vernachlässigbar ist oder gar nicht besteht. Die Kommission muss bis zum 30. Juni 2025 ein länderspezifisches Benchmarking-System fertigstellen.

Das Parlament beschloss, das Dossier für interinstitutionelle Trilog-Verhandlungen an den Ausschuss zurückzuverweisen. Damit die Änderungen in Kraft treten können, muss ein informeller Kompromiss anschliessend noch von Rat und Parlament gebilligt werden. Er wird dann im EU-Amtsblatt publiziert.


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