Lignum Holzwirtschaft Schweiz

EU-Parlament nimmt Gesetz gegen weltweite Entwaldung an

Das Europäische Parlament hat vergangene Woche der neuen Europäischen Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung (European Deforestation Regulation, EUDR) zugestimmt. Die EUDR wird voraussichtlich Ende nächsten Jahres die EU-Holzhandelsverordnung EUTR ablösen. Der Text muss nun noch den EU-Rat passieren.

Einfuhren aus bestimmten Ländern oder Importe bestimmter Rohstoffe werden mit der EUDR zwar nicht verboten, doch dürfen Unternehmen Produkte nur dann in der EU verkaufen, wenn die entsprechenden Lieferanten eine Sorgfaltserklärung abgegeben haben.

Diese bestätigt, dass das jeweilige Produkt weder von einer Fläche stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurde, noch nach dem 31. Dezember 2020 zur Schädigung von Wäldern und insbesondere von Primärwäldern geführt hat. Das Parlament verfolgt eine Definition von Waldschädigung, die auch die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagenwälder einschliesst.

Wie vom Parlament gefordert, müssen die Unternehmen auch nachweisen, dass die Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen. Unter die neuen Rechtsvorschriften fallen Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz sowie daraus gefertigte Produkte.


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