Auf Drängen des Parlaments hat sich die Kommission verpflichtet, sowohl das Informationssystem für Betreiber und Marktteilnehmer als auch den Vorschlag zur Risikoeinstufung von Ländern und Regionen so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2025 bereitzustellen. Eine allgemeine Überprüfung der Verordnung ist spätestens bis zum 30. Juni 2028 vorgesehen. Dabei will die Kommission zusätzliche Massnahmen zur Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungslast für Unternehmen prüfen.
Nach der Abstimmung im EU-Parlament, bei welcher die Vereinbarung zum EUDR-Aufschub mit 546 Stimmen zu 97 bei 7 Enthaltungen passierte, erklärte die Berichterstatterin Christine Schneider (EVP, DE), das Parlament werde den Prozess genau überwachen, um Bürokratie abzubauen und sicherzustellen, dass den Worten der Kommission Taten folgten. ‹Unser Ziel bleibt klar: Weder die Interessenvertreter noch die Verbraucher dürfen durch die Umsetzung dieser Verordnung negativ beeinflusst werden.›
Link 17.12.2024 EU-Parlament Entwaldungsgesetz: Unternehmen bekommen ein zusätzliches Jahr zur Umsetzung