Die EU-Entwaldungsverordnung EUDR ist seit dem 29. Juni 2023 in Kraft; ihre Bestimmungen sollten ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Die Kommission hat vorgeschlagen, den Geltungsbeginn um ein Jahr zu verschieben (Lignum Journal vom 2.10.2024). Dem hat der Rat nun diese Woche zugestimmt.
Sofern auch das Europäische Parlament die Verschiebung gutheisst, werden die Verpflichtungen, die sich aus der Verordnung ergeben, erst ab dem 30. Dezember 2025 für grosse Marktteilnehmer und Händler gelten, ab dem 30. Juni 2026 für Klein- und Kleinstunternehmen.
Damit, so der Rat, sollten die Marktteilnehmer Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und ausreichend Zeit für eine reibungslose und wirksame Umsetzung der Vorschriften erhalten. Am Inhalt der bereits bestehenden Vorschriften ändere sich nichts.