EUDR: ‹Gegenseitige Anerkennung mit der EU sicherstellen›
Bild Parlamentsdienste
Update 19.12.2023 | Unter die neue Regelung der EU zur Bekämpfung der globalen Entwaldung fallen Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz. Mit der neuen Verordnung werden strenge Vorschriften für Unternehmen festgelegt, welche diese Produkte in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen wollen. Verschiedene parlamentarische Vorstösse verlangen vom Bundesrat, die EUDR auch in der Schweiz rasch umzusetzen – so etwa die grüne Motion 22.4414 ‹Bekämpfung der Abholzung. Umsetzung der EU-Bestimmungen im Schweizer Recht› oder die Interpellation 23.3760 ‹Wann übernimmt die Schweiz die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und Lieferketten?› der FDP-Nationalrätin Petra Gössi.
Die betroffenen Branchen in der Schweiz unterstützten die Ziele der EUDR, hält Jakob Stark in seinem Vorstoss ‹EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte: Gegenseitige Anerkennung mit der EU sicherstellen!› vom 20. September fest. Für die Unternehmen sei jedoch ein massiver administrativer Mehraufwand zu befürchten. Die KMU-lastige und teils stark binnenorientierte Schweizer Holzwirtschaft habe dies bereits bei der Einführung der Schweizer Holzhandelsverordnung 2022 erfahren. Damit zog die Schweiz mit der seit 2013 geltenden europäischen Holzhandelsverordnung EUTR gleich. Die EUDR geht in ihren Zielen und Konsequenzen noch weiter geht und sieht eine detaillierte Prüfung der Produkte vor.
Die betroffenen Branchen sehen es vor allem kritisch, wenn die Schweiz eine Gesetzgebung einführt, welche durch die Europäische Union nicht anerkannt wird. Dies ist bei der Holzhandelsverordnung heute der Fall, so dass Holzprodukte, welche in der EU in den Markt eingeführt und gemäss EUTR geprüft wurden, noch einmal durch Schweizer Unternehmen auf Risiken geprüft werden müssen. Diesen unnötigen Aufwand gelte es bei der Übernahme der EUDR zu verhindern, so Stark. Deshalb will der Interpellant vom Bundesrat wissen, wie er bei einer Übernahme der EUDR-Gesetzgebung eine gegenseitige Anerkennung mit der EU sicherstellen will. Und: ‹Falls keine gegenseitige Anerkennung mit der EU möglich ist: Macht eine einseitige inländische Umsetzung Sinn? Oder soll auf eine schweizerische Umsetzung verzichtet werden?›
Karge Stellungnahme des Bundesrates
Die Landesregierung hat am 8. November Stellung genommen zum Vorstoss Stark. Zur Frage, wie der Bundesrat bei einer Übernahme der EUDR-Gesetzgebung eine gegenseitige Anerkennung mit der EU sicherstellen will und wie diese erfolgen kann, hält der Bundesrat fest, die Schweiz und die EU müssten die Gleichwertigkeit ihrer Gesetzgebung im Bereich entwaldungsfreier Lieferketten mit einer völkerrechtlichen Vereinbarung anerkennen, was Handelshemmnisse vermeiden würde. Eine solche Vereinbarung müsste zum Inhalt haben, dass Schweizer Unternehmen auf dem europäischen Binnenmarkt gleich lange Spiesse wie ihre Konkurrenz mit Sitz in der EU erhalten würden.
Hinsichtlich des Sinns einer allfälligen einseitigen inländischen Umsetzung und damit verbundener Übergangsfristen lautet der Bescheid, der Bundesrat prüfe derzeit die verschiedenen Optionen sowie geeignete (z.B. beratende oder technische) Massnahmen für betroffene Schweizer Unternehmen. Dabei würden auch die Situation ohne Vereinbarung und die Frage betrachet, ob Übergangsfristen vorgesehen werden sollten. Auch der rechtliche Anpassungsbedarf in der Schweiz werde derzeit im Rahmen der erwähnten Arbeiten erhoben. Und: ‹Auf Basis dieser Prüfung wird der Bundesrat in Kürze über das weitere Vorgehen befinden.›
Geschäft im Wartesaal der EU-Politik
Der Vorstoss von Jakob Stark stand am 19. Dezember auf der Agenda des Ständerats, nachdem sich der Interpellant von der kurzen Antwort des Bundesrates nur teilweise befriedigt gezeigt und eine Diskussion verlangt hatte. Stark führte im Rat noch einmal aus, dass es für die betroffenen Branchen wie die Wald- und Holzwirtschaft gelte, einen unverhältnismässigen Bürokratieaufwand zu vermeiden, dies um so mehr, als die Holzbranche zu grossen Teilen binnenorientiert sei. Überdies stelle sich auch die Frage, ob für das Produkt Schweizer Holz, das garantiert entwaldungsfrei produziert werde, nicht eine Generalregelung möglich wäre. Auf jeden Fall, so Stark, sei eine Anerkennung der Schweizer Lösung durch die EU ein Muss.
Bundesrat Albert Rösti hielt fest, die Kürze der bundesrätlichen Antwort sei eben dadurch bedingt, dass sehr viele Fragen zur Zeit noch offen seien, dies um so mehr, als ein direkter Zusammenhang mit den neuen EU-Verhandlungen bestehe. Die Landesregierung wolle demnächst mögliche Optionen zur EUDR diskutieren; diese sei jedoch im Rahmen der derzeit geplanten Verhandlungen mit der EU nicht enthalten. Damit werde es in Sachen EUDR ein zusätzliches Abkommen brauchen, stellte Rösti klar. Damit wolle der Bundesrat jedoch zuwarten. Eine Umsetzung auf dem Verordnungsweg, so der UVEK-Vorsteher, wäre aus heutiger Sicht wohl möglich. Unbürokratisch werde sich die EUDR aber kaum umsetzen lassen.
Link Ip Stark 23.4026 EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte: Gegenseitige Anerkennung mit der EU sicherstellen!