Lignum Holzwirtschaft Schweiz

EUDR: Lösung für Export von Schweizer Holz in Entwicklung

Die Schweiz als wichtiger Handelspartner der EU steht unter Druck, für Exportprodukte ab 2025 die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung EUDR zu erfüllen. Holzindustrie Schweiz und WaldSchweiz entwickeln derzeit in Abstimmung mit dem Bundesamt für Umwelt und verschiedenen Kantonen eine Lösung für den Export von Schweizer Holz in die EU.

Für den Export von Schweizer Holz könnte es bald eine praktikable Lösung geben, um den Anforderungen der EUDR zu genügen.
Bild Michael Meuter, Zürich

 

Die europäische Entwaldungsverordnung EUDR ist mittlerweile eines der umstrittensten Gesetze in der EU. Während das politische Oberziel, nämlich die Verhinderung der weltweiten Entwaldung, allgemein anerkannt ist, führt die Umsetzung bei den betroffenen Branchen zu grossen Problemen. Der von der EU geforderte georeferenzierte Sorgfaltspflichtnachweis für in Umlauf gebrachte Rohstoffe ist in der angedachten Form technisch kaum umsetzbar.

Zu grossem Unmut führt insbesondere die Tatsache, dass die EU aktuell alle Länder auf ‹Standardrisiko› gesetzt hat und damit Ländern mit tiefem Risiko keine administrativen Erleichterungen zugesteht. Immer mehr EU-Länder wehren sich deshalb gegen die überbordende Bürokratie aus Brüssel und verlangen klare, umsetzbare Vorgaben und mehr Zeit für die Einführung. Bisher signalisiert die EU-Kommission jedoch nicht, ihren Fahrplan zur Einführung der EUDR anpassen zu wollen.


Pilotprojekt von Holzindustrie und Waldwirtschaft

Betroffen von der EUDR ist auch der Holzexport aus der Schweiz in die EU. Holzindustrie Schweiz und WaldSchweiz konnten inzwischen das Bundesamt für Umwelt BAFU und mehrere Kantone dafür gewinnen, im Rahmen eines Pilotprojekts die Holzschlagbewilligungen mit verschiedenen Informationen (u.a. Geokoordinaten) zu ergänzen und so EUDR-konforme Datenpakete zu erstellen. Schweizer Exporteure können diese Datenpakete dann ihren Handelspartnern in der EU übergeben, damit diese ihre Sorgfaltspflicht als Importeure erfüllen können.

Das Prozedere soll bis im Herbst 2024 fertig getestet werden, damit Schweizer Exporteure die Datenpakete ab 2025 verwenden können. Damit zeichnet sich wenigstens für exportiertes Schweizer Holz eine umsetzbare Lösung ab. Weiterhin unklar bleiben hingegen die gesetzlichen Anforderungen für Schweizer Holz, welches bei der Verarbeitung mit Holz anderer Herkunft – zum Beispiel aus der EU – vermischt wurde. Erst wenn die EU hier mehr Klarheit schafft, kann auch für diese Problematik eine praktikable Lösung ausgearbeitet werden.


Die Lignum koordiniert sich auf verschiedenen Ebenen in den eigenen Reihen, aber auch mit anderen betroffenen Branchen und pflegt den Austausch mit den zuständigen Ämtern BAFU und SECO. Ebenso hat sie eine digitale Ad-hoc-Sounding-Gruppe installiert, wo sich Vertreterinnen und Vertreter der Wald- und Holzkette regelmässig austauschen und updaten können. Bei Fragen zur EUDR oder Interesse an der Teilnahme bei der Sounding-Gruppe steht Sandra Burlet, Direktorin Lignum, gerne zur Verfügung (sandra.burlet(at)lignum.ch).


Link Lignum-Infos zur EUDR