EUDR: ‹Mit einer Fristverlängerung ist es nicht getan›
Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL hat am 24. Oktober überraschend die Länder- und Verbändeanhörung für ein Gesetz zur nationalen Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung EUDR eingeleitet. Mit dem Gesetz soll insbesondere festgelegt werden, wer in Deutschland für die EUDR zuständig ist, sobald diese in den Mitgliedstaaten angewendet werden muss.
Kopfschütteln in der Holzbranche
Die Gelegenheit zu einer Stellungnahme seitens der Länder und Verbände lief bereits am 6. November ab. Nicht nur dies sorgt in der deutschen Holzbranche für Unmut, sondern das Vorpreschen des Ministeriums insgesamt. ‹Angesichts der ausstehenden Entscheidung des Europaparlaments zur Verschiebung der EUDR könnte das zeitliche Vorgehen kaum unpassender sein›, kritisiert Julia Möbus, Geschäftsführerin des Sägeindustrie-Bundesverbandes DeSH. Das erzeuge bloss unnötigen Druck und schaffe neue Verunsicherung.
‹Auch mit der angekündigten Verschiebung der EUDR bleiben noch viele Fragen für die Umsetzung in der Praxis offen›, sagt Möbus. ‹Es ist also sehr wahrscheinlich, dass mit inhaltlichen Klärungen aus Brüssel in den nächsten Wochen auch Änderungen am Durchführungsgesetz notwendig werden›, gibt sie zu bedenken. Bereits am ersten Entwurf sieht Möbus inhaltlichen Änderungsbedarf: ‹Das nationale Gesetz geht an einigen Stellen über die Vorgaben der EUDR hinaus. Das gilt es dringend zu vermeiden.›
Auch Brüssel soll nachbessern
Die Wald- und Holzwirtschaft in unserem nördlichen Nachbarland hält aber nicht nur die bisherigen Umrisse des nationalen Gesetzes für fragwürdig, sondern erachtet auch eine inhaltliche Überarbeitung der EU-Verordnung für notwendig. ‹Was wir nicht brauchen, ist unnötige Bürokratie, welche die Bewirtschaftung unserer Wälder erschwert und nachhaltig erzeugte regionale Holzprodukte aus dem Markt drängt. Genau das aber würde die Umsetzung der EUDR in ihrer heutigen Form bedeuten›, sagt Andreas Bitter, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Waldbesitzer AGDW. ‹Die Überarbeitung der Verordnung muss daher für die neue EU-Kommission höchste Priorität haben!›
Das sieht auch die Sägeindustrie so. Ein Appell geht aus ihrer Sicht auch an Brüssel: ‹Die Verschiebung ist der erste wichtige Schritt. Nun erwarten wir aber auch, dass die vorgebrachten Hindernisse in der Praxis und Vorschläge zur Erleichterung gehört werden. Dem Versprechen der Entbürokratisierung müssen Taten folgen. Mit Blick auf die EUDR liegen zahlreiche konstruktive Vorschläge auf dem Tisch›, betont DeSH-Geschäftsführerin Möbus.
Unterstützung aus Bayern und Baden-Württemberg
Sukkurs für diese Haltung kommt auch aus den Ländern: So fordert etwa Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber ‹Sicherheit statt einer Hängepartie› – eine blosse Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung reiche nicht aus. ‹Die EU-Kommission und die Bundesregierung müssen sich endlich dazu durchringen, die Entwaldungsverordnung grundlegend inhaltlich zu überarbeiten.› Bayern fordert, in Staaten und Regionen, in denen nachweislich kein Risiko von Entwaldung besteht, Rohstoffproduzenten der Land- und Forstwirtschaft von zusätzlicher Bürokratie durch die EUDR zu befreien.
Ähnlich tönt es aus Baden-Württemberg: ‹Es ist richtig, den Starttermin zu verschieben. Dieser Schritt war längst überfällig. Jetzt müssen wir aber die verbleibende Zeit nutzen, um die EUDR besser zu machen, damit sie am Ende nicht zu einem Verhinderungsinstrument nachhaltiger Waldwirtschaft in Europa und Deutschland wird›, sagte der baden-württembergische Forstminister Peter Hauk am 7. November im Nachgang zur jüngsten Sitzung des Landesforstwirtschaftsrates. Denkbar seien beispielsweise alternative Regelungen für Staaten, bei denen die Entwaldung nachweislich und belegbar ausgeschlossen werden könne.
Links www.waldeigentuemer.de | www.saegeindustrie.de | www.stmelf.bayern.de | https://mlr.baden-wuerttemberg.de