Lignum Holzwirtschaft Schweiz

‹European Deforestation Regulation› auf der Zielgeraden

Anfang Dezember haben sich das Europäische Parlament und der EU-Rat auf eine neue Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten verständigt: die European Deforestation Regulation, kurz EUDR. Die Kommission, auf deren Vorschlag die Vorlage beruht, begrüsst die politische Einigung.

Die EUDR soll sicherstellen, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht länger zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Unter die neue Verordnung fallen Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Diese Rohstoffe wurden auf der Grundlage einer Folgenabschätzung bestimmt, mit der die Hauptursachen für die Entwaldung aufgrund der Ausweitung der Landwirtschaft ermittelt wurden.


Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen in der EU

Mit der neuen Verordnung werden strenge Vorschriften für Unternehmen festgelegt, die relevante Produkte in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen wollen. Marktteilnehmer und Händler müssen nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (d.h. auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden), als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften) sind.

Die Unternehmen werden auch verpflichtet, genaue geografische Informationen über die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erheben, auf denen die von ihnen bezogenen Produkte erzeugt wurden, damit diese auf Einhaltung der Vorschriften überprüft werden können. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften zu wirksamen und abschreckenden Sanktionen führt.


Welche Folgen für die Schweiz?

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Sobald dies geschehen ist, haben die Marktteilnehmer und Händler in der EU 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen sollen ein längerer Anpassungszeitraum sowie spezifische Bestimmungen gelten.

Die EUDR wird die Europäische Holzhandelsverordnung EUTR ersetzen. Das hat vorerst keine direkten Auswirkungen auf die Schweizer Holzhandelsverordnung HHV, weil keine automatische Rechtsübernahme erfolgt. Die Exporteure von Holz und Holzprodukten in der Schweiz werden jedoch von der EUDR direkt betroffen sein. So wird es im Laufe der Zeit wohl auch bei der HHV zu Anpassungen kommen.


Link Proposal for a regulation on deforestation-free products