Lignum Holzwirtschaft Schweiz

European Deforestation Regulation: Vieles weiterhin ungelöst

Ab 1. Januar 2025 sollte die ‹European Deforestation Regulation› – kurz EUDR – gemäss ursprünglichem Fahrplan in der EU Anwendung finden. Doch die Umsetzung enthält auch noch kurz vor diesem Termin viel Ungeklärtes und steht vor einer Vielzahl ungelöster Probleme. Aus Sicht der Wald- und Holzwirtschaft ist deshalb klar: Zumindest solange die Umsetzung innerhalb der EU und in den einzelnen Ländern noch derart offen ist, macht eine Gesetzesanpassung auf Schweizer Seite keinen Sinn.

Update 2.10.2024 | Die EUDR will sicherstellen, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht länger zur Entwaldung und Waldschädigung in der Welt beitragen. Unter die neue Verordnung fallen Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Kautschuk sowie Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse. Mit der neuen Verordnung werden strenge Vorschriften für Unternehmen erlassen, die relevante Produkte in der EU in Verkehr bringen oder ausführen wollen. Marktteilnehmer und Händler müssen nachweisen, dass die Erzeugnisse entwaldungsfrei und legal sind.

Ob die Welt mit mehr Bürokratie aus Brüssel allerdings besser wird, steht auf einem anderen Blatt. Tatsache ist, dass die EUDR aus heutiger Sicht alles andere als ein geglücktes Regelwerk ist. Ihr Ziel, den dringend nötigen globalen Waldschutz zu stärken, steht wohl ausser Frage. Die Umsetzung enthält aber – auch noch kurz vor dem ursprünglich geplanten Start – viel Ungeklärtes und steht vor einer Vielzahl ungelöster Probleme.

Dies betrifft insbesondere Fragen rund um die Daten zu den entwaldungsfreien Flächen. In den meisten betroffenen Produkten befindet sich eine Vielzahl an Rohstoffen von verschiedensten Standorten. Wie diese Daten gebündelt und weitergegeben werden sollen, ist noch weitgehend offen.

Das Damoklesschwert des unausgegorenen Regelwerks treibt die betroffenen Wirtschaftszweige in ganz Europa um. Viele Branchenverbände fordern die EU-Kommission dazu auf, von der EUDR Abstand zu nehmen oder zumindest deren Umsetzung zu verschieben. Mit Erfolg: Die EU-Kommission hat am 2. Oktober vorgeschlagen, die Umsetzungsfrist der EUDR um ein Jahr zu verlängern. Wenn das Europäische Parlament und der Rat zustimmen, bekämen die betroffenen Branchen zumindest etwas Luft.

Auch in der Schweiz beschäftigt die EUDR die betroffenen Branchen. Politisch steht die Frage im Raum, ob die Schweiz eine an die EUDR angelehnte Gesetzesvorlage braucht. Aus Sicht der Wald- und Holzwirtschaft ist klar: Zumindest solange die Umsetzung innerhalb der EU und in den einzelnen Ländern noch derart umstritten und offen ist, macht eine Gesetzesanpassung auf Schweizer Seite keinerlei Sinn.

Viel wichtiger ist es, die in die EU exportierenden Schweizer Unternehmen bei der Erfüllung der aus der EUDR hervorgehenden Vorgaben zu unterstützen. Deshalb ist man hierzulande unter Einbezug unserer Branchenverbände daran, ein System aufzusetzen, welches einen möglichst einfachen Datenaustausch auf Basis der Schlagbewilligungen erlauben sollte. Unter dem Dach der Lignum wurde ausserdem eine digitale Ad-hoc-Gruppe installiert, wo sich Vertreterinnen und Vertreter der Wald- und Holz-Organisationen regelmässig austauschen und updaten können.


Sandra Burlet
Direktorin Lignum, Holzwirtschaft Schweiz