Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Gebäudeversicherung Bern senkt Prämien für Holzbauten

Die Gebäudeversicherung Bern senkt per 1. Januar 2025 die Tarife für nichtmassive Bauten. Dass auch eine Einheitsprämie für alle Bauweisen funktioniert, zeigen seit je die Kantone Zürich und Zug. Graubünden und Luzern sind diesem Modell vor kurzem gefolgt.

Anerkennung für die Leistungen des modernen Holzbaus im Kanton Bern: im Bild ein 2020 fertiggestelltes Holz-Mehrfamilienhaus in Bern-Bümpliz.
Bild Nils Sandmeier, Biel/Timbatec

 

Die Lignum Bern setzt sich seit Jahren dafür ein, dass bei der Gebäudeversicherung alle Bauweisen gleich lange Spiesse haben. Bislang war dem nicht so: Die Prämien für nichtmassive Gebäude – vorwiegend Holzbauten – waren deutlich höher.

Nun tragen diese Bemühungen Früchte. Die GVB begründet ihren Entscheid zur Tarifanpassung mit der Entwicklung der Schadensumme durch Brände in den letzten Jahren: nichtmassive Gebäude wiesen einen stärkeren Rückgang auf als massive.

Die Anfälligkeit für Brandschäden sinke durch die Anwendung der Brandschutzvorschriften 2015 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF und dank Präventionsanstrengungen. Vor allem moderne Bauten mit hohem Holzanteil seien gegen das Brandrisiko weitaus besser gewappnet als früher.


Tiefere Berner Prämien für nichtmassive Bauten ab 2025

Dies wurde nach Erkenntnis der Gebäudeversicherung Bern bisher im Tarif zu wenig berücksichtigt. Die GVB hat deshalb entschieden, ab 1. Januar 2025 den Tarif für nichtmassive Gebäude zu senken.

Derartige Gebäude, die nach den Brandschutzvorschriften 2015 gebaut wurden, profitieren künftig zudem von einem Brandschutzrabatt von 5 Rp. je CHF 1000.– Versicherungssumme.

Risikozuschläge aufgrund der Nutzung des Gebäudes werden neu unabhängig von der Bauart berechnet, was eine Reduktion der Zuschläge bei nichtmassiven Gebäuden bedeutet. Der Prämiensatz für massive Gebäude bleibt unverändert.


Einheitsprämien-Vorreiter: Zürich, Zug, Graubünden und Luzern

Die Berner Entwicklung ist höchst erfreulich. Sie steht nicht isoliert da: Der Kanton Zürich hat bereits mit dem ersten Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 16. Dezember 1808 eine Einheitsprämie für massive und nichtmassive Bauten eingeführt.

1832 wurden dann zwar drei Risikoklassen definiert, 1840 noch eine vierte. Bereits 1852 fanden Politik und Gebäudeversicherung dann aber wieder zurück zur Einheitsprämie, die bis heute geblieben ist.

Auch die Gebäudeversicherung Zug kennt seit je eine Einheitsprämie. Der Kanton Graubünden hat dieses Modell 2022 eingeführt, der Kanton Luzern 2023.


Link Faktenblatt GVB (PDF, 208 KB)