‹Gewonnene Zeit für Vereinfachungen nutzen›
‹Das eigentliche Ziel der EUDR besteht in der Bekämpfung der globalen Entwaldung. Diesem Ziel nähert man sich aber nicht mit neuen Regularien für Länder mit nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft, wie dies regelmässig in der Europäischen Union der Fall ist›, kritisiert Andreas Bitter, Präsident der Arbeitsgemeinschaft deutscher Waldeigentümer AGDW. ‹Angebracht ist ein Fokus auf echte Entwaldungsrisiken jenseits unserer Grenzen.›
Wo Entwaldung massiv stattgefunden habe, dokumentierten Daten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO, so zu den südamerikanischen Mercosur-Staaten, mit denen die EU-Kommission eben erst am 6. Dezember 2024 ein Freihandelsabkommen geschlossen hat. Laut Global Forest Resources Assessment der FAO verminderte sich von 1990–2020 die Waldfläche in Brasilien um 16%, in Argentinien um 19% und in Paraguay um 37%. Die Waldfläche in den genannten drei Staaten schrumpfte innerhalb dieser 30 Jahre insgesamt um 108 Mio. ha. Das entspricht etwa der addierten Fläche Deutschlands, Frankreichs und Polens.
Differenzierte Risikobewertung und vereinfachte Berichtspflichten gefordert
In dieselbe Kerbe haut der Bundesverband der deutschen Säge- und Holzindustrie DeSH: ‹Der grundsätzliche Handlungsbedarf bleibt bestehen›, erklärt Geschäftsführerin Julia Möbus. ‹Die Verschiebung schafft Planungssicherheit, löst aber die handwerklichen Mängel der Verordnung nicht. Vielmehr muss die EU-Kommission nun Wort halten und neben den technischen Voraussetzungen für einen deutlichen Abbau der Nachweis- und Dokumentationspflichten sorgen.› Es gelte, das Länder-Benchmarking am tatsächlichen Entwaldungsrisiko auszurichten.
Die EU-Kommission hielt sich in dieser Hinsicht in ihrem letzten Statement zur Sache vom 3. Dezember letzten Jahres bedeckt. Sie will weiterhin Klarstellungen zu den Rechtsvorschriften bereitstellen und zusätzliche Vereinfachungen, die ‹vollumfänglich mit den Zielen der Verordnung im Einklang stehen› müssten, prüfen. Sie arbeite darauf hin, das Benchmarking-System der Länder so bald wie möglich, spätestens jedoch zum 30. Juni 2025, im Dialog mit den am meisten betroffenen Ländern abzuschliessen, so die Kommission.
Links www.waldeigetuemer.de | www.saegeindustrie.de | Mitteilung EU-Kommission vom 3.12.2024