Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Holzdeklarationskontrollen 2024 mit gemischtem Resultat

Die geltende Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte verlangt, dass gegenüber Konsumenten Holzart und Holzherkunft genannt werden. Die Resultate der letzten Kontrollen zeigen: Baumärkte deklarieren tendenziell besser. Schreinereien und Zimmereien haben nachgelassen.

Bei den 2024 durchgeführten 102 Kontrollen hat sich die Qualität der Deklarationen bei den Baumärkten leicht verbessert, bei den Möbelhäusern ist sie gleich geblieben. In diesen beiden Segmenten, in denen mit Abstand am meisten Holzprodukte an die Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden, wurden rund drei Viertel bzw. zwei Drittel der Produkte korrekt deklariert.

Hingegen hat sich das Ergebnis bei den Gartencentern und Gärtnereien, im Möbelfachhandel, bei den Schreinereien, im Versandhandel und bei den Zimmereien verschlechtert. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen BFK ruft die Unternehmen dazu auf, ihre Bemühungen wo nötig zu intensivieren.

Seit 2022 macht das BFK jeweils eine Mitteilung an das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, wenn es nach einer Kontrolle einen Verstoss gegen die Holzdeklarationspflicht feststellt. Aufgrund der Ergebnisse eröffnet das Departement als verfolgende und urteilende Behörde in der Folge ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren.


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