Lignum Holzwirtschaft Schweiz

‹Holzförderung im Aargauer Waldgesetz verankern›

Heute Dienstag behandelt der Aargauer Grosse Rat die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes. Die vorberatende Kommission beantragte dem Regierungsrat, einen neuen Artikel zur Holzförderung bei kantonalen Bauprojekten ins Waldgesetz aufzunehmen. Der Regierungsrat lehnt dies ab. WaldAargau hofft auf eine Wende in der heutigen Debatte.

Update 14.3.2023 – 17.35 | Der Aargauer Grosse Rat hat in der heutigen Debatte mit 90:46 Stimmen der Aufnahme eines Holzförderartikels in das Waldgesetz zugestimmt und zugleich mit 103:28 Stimmen ja gesagt zu einem Prüfungsantrag auf einfachere Formulierung. Die Gesamtvorlage wurde mit 129:7 Stimmen gutgeheissen.


Das geltende Aargauer Waldgesetz wird einer Teilrevision unterzogen (Lignum Journal online vom 15.12.2022). Auslöser ist die Schutzwaldpflege. Daneben sollen aber auch noch weitere Anpassungen erfolgen. So hat die vorberatende Kommission des Grossen Rates dem Regierungsrat beantragt, einen neuen Artikel zur Holzförderung bei kantonalen Bauprojekten ins Waldgesetz aufzunehmen.

Die Anhörungsresultate zu diesem Thema sind gegensätzlich ausgefallen. Während die Idee der Holzförderung durch den Kanton bei den Gemeinden sowie bei vielen Verbänden und Organisationen auf Zustimmung stiess, stellte sich die Mehrheit der Parteien gegen einen Holzförderartikel im Waldgesetz.


Aargau sollte dasselbe wie andere Kantone können

Der Aargauer Regierungsrat lehnt die Aufnahme eines Holzförderartikels in der Folge ab. WaldAargau bezeichnet dies als unverständlich. Der Bund, aber auch andere Kantone wie Bern, Freiburg, Luzern oder St. Gallen lebten die Holzförderung via Waldgesetz bereits vor.

Vor allem aber versteht WaldAargau die ablehnende Haltung des Regierungsrats nicht, weil dieser selbst in seiner Strategie ‹umweltAargau› das Ziel erkläre, bei eigenen Bauten da, wo es ökonomisch und ökologisch sinnvoll und technisch machbar sei, Holz und Recycling-Produkte einzusetzen.


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