Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Holzhandelsverordnung noch nicht überall angekommen

Das Bundesamt für Umwelt BAFU ruft alle von der Schweizer Holzhandelsverordnung betroffenen Unternehmen dazu auf, die damit verbundenen Sorgfaltspflichten wahrzunehmen. Stichprobenkontrollen zeigten, dass es noch Verbesserungspotential gebe. Das BAFU erinnert daran, dass Unternehmen bei einer mangelhaften Umsetzung mit ernsten Konsequenzen rechnen müssen.

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Schweizer Holzhandelsverordnung HHV in Kraft. Sie legt klare Richtlinien in Form einer Sorgfaltspflicht für den Import von Holz und Holzprodukten fest, die von allen Unternehmen, welche diese Produkte importieren, beachtet werden muss. Stellt das BAFU bei seinen Kontrollen Mängel bei der Umsetzung der HHV fest, drohen den Unternehmen unter anderem Beschlagnahmung und Einzug der betroffenen Ware sowie ein Strafverfahren.

Der HHV unterliegen rund 40000 Unternehmen in der Schweiz – wobei der überwiegende Anteil davon nicht der Wald- und Holzwirtschaft zuzurechnen ist. Aufgrund des breiten Geltungsbereichs der HHV – diese gilt auch für verarbeitete Produkte wie zum Beispiel Möbel, Papier oder Karton – sind auch Unternehmen des Fach- und Detailhandels bis hin zur Papierherstellung sowie Fachgeschäfte wie Papeterien, Boutiquen oder Küchenstudios und ebenso der Versandhandel betroffen.

Das BAFU ruft alle Unternehmen, die Produkte aus dem Geltungsbereich der HHV importieren, dringend dazu auf, ein System der Sorgfalt aufzubauen und anzuwenden. Die notwendigen Informationen dazu gibt die Vollzugsmitteilung des BAFU. Diese findet sich auf der Webseite www.bafu.admin.ch/holzhandel. Unternehmen können auf dieser Seite auch den Newsletter ‹Legaler Holzhandel Schweiz› abonnieren, um auf dem laufenden zu bleiben. Fragen können direkt an holzhandel(at)bafu.admin.ch gestellt werden.


Link Infoseite der Lignum zur Schweizer Holzhandelsverordnung