Kanton Solothurn überarbeitet sein Waldgesetz
Das bestehende Waldgesetz des Kantons Solothurn stammt aus dem Jahr 1995. Es wurde wiederholt in einzelnen Teilbereichen angepasst; die letzten Änderungen sind 2014 in Kraft getreten. Seit der letzten Revision hat sich gezeigt, dass gewisse Themenbereiche wie Freizeit und Erholung kaum abgedeckt sind.
Andere Aspekte wie der Schutz vor Naturereignissen sind nur ungenügend oder – etwa bei Förderungsmassnahmen – wenig effizient geregelt. Um das Förderungssystem in der Waldwirtschaft zu vereinfachen und seine Wirkung zu erhöhen, soll das Instrument der kantonalen Programmvereinbarung eingeführt werden.
Zunehmender Druck durch Freizeitnutzung
Der Wald ist heute einer der beliebtesten Räume der Bevölkerung für Erholung und Freizeitaktivitäten. Die Covid-Pandemie hat kräftig mitgeholfen, diesen Trend zu verstärken. Die intensivere Freizeitnutzung hat auch Schattenseiten.
Pflanzen können beschädigt, Tiere gestört werden, der Waldboden kann erodieren oder sich verdichten. Deshalb soll es im Waldgesetz neu Präzisierungen zur Regelung der Zugänglichkeit sowie insbesondere eine Regelung zum Umgang mit dem Fahrradverkehr im Wald geben.
Klimawandel und Naturereignisse bewältigen
Der Wald und seine Funktionen sind überdies stark vom Klimawandel betroffen. Nicht nur Waldschäden müssen behoben werden, es braucht auch präventive Massnahmen. Instabile Waldbestände gilt es zu pflegen; gezielte Verjüngung und Jungwaldpflege sollen dazu beitragen, die Baumarten-Zusammensetzung ans künftige Klima anzupassen.
Doch auch die Häufigkeit und das Ausmass von Naturereignissen nehmen zu, so dass ihr Schadenspotential steigt. Darum soll es neu ein eigenes Kapitel zum Schutz vor Naturereignissen geben.
Link Vernehmlassungsunterlagen