Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Kanton Zürich will mehr Bauabfälle wiederverwerten

Im Kanton Zürich landen heute pro Jahr rund eine Million Tonnen Abfälle in einer Deponie. Der grösste Teil davon stammt aus der Bautätigkeit. Die Zürcher Baudirektion will deshalb die Vorgaben zum Umgang mit Bauabfällen noch stärker auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten. Bis zu 100000 Tonnen pro Jahr sollen zusätzlich verwertet werden.

Der weitaus grösste Teil der Abfälle, die beim Bau von Gebäuden, Strassen und Infrastrukturen entsteht, ist Aushub- und Ausbruchmaterial, also Erdreich und Fels. Ist dieses durch Schadstoffe verschmutzt, muss es zuerst in einer Bodenwaschanlage oder einer thermischen Anlage behandelt werden, bevor es wieder als Baumaterial verwertet werden kann. Bisher schreibt die Baudirektion vor, dass bei Aushubarbeiten mindestens 50% des schwach und wenig verschmutzten Aushub- und Ausbruchmaterials behandelt werden müssen. Diese Quote soll nun auf 75% steigen. Damit könnten im Vergleich zu heute jährlich zwischen 80000 und 100000 Tonnen verschmutzter Bauabfälle zusätzlich behandelt werden und als Recyclingbaustoffe wieder in den Stoffkreislauf zurückgelangen.

Auch beim Rückbau oder Umbau bestehender Bauten entstehen im Kanton Zürich jährlich rund 2,5 Mio. Tonnen Bauabfälle. Davon werden rund 90000 Tonnen direkt in einer Deponie abgelagert. Künftig sollen nur noch jene Rückbaumaterialien direkt von der Baustelle auf eine Deponie gelangen dürfen, die explizit auf einer Liste aufgeführt sind. Diese Liste umfasst Materialien, für die bis heute kein Verfahren zur Wiederaufbereitung existiert, beispielsweise Keramik, Porzellan oder Blähton. Alle anderen Rückbaumaterialien müssen zuerst in eine Sortier- oder Aufbereitungsanlage gebracht werden. Diese neue Regelung soll sicherstellen, dass Rückbaumaterialien wo immer möglich wieder zu neuen Baustoffen verarbeitet werden.

Die Vorgaben zur Verwertung von Bauabfällen sind in einer Richtlinie (‹Behandlungsregel für verschmutzte Bauabfälle, Kugelfangmaterial und Rückbaumaterialien›) festgelegt, die bei Bauvorhaben im Kanton Zürich angewendet werden muss. Die Baudirektion hat die Anpassung dieser Richtlinie den betroffenen Akteuren zur Stellungnahme bis Ende September vorgelegt.


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