Kantone machen bei Energie und Klima vorwärts
Der Kanton Zürich will mit netto null Treibhausgasemissionen bis 2040, spätestens aber bis 2050 klimaneutral werden. Dieses Ziel definiert der Regierungsrat in der ‹Langfristigen Klimastrategie›. Die Abkehr von fossilen Energieträgern steht dabei im Mittelpunkt. Es werden aber auch zusätzliche Ansätze verfolgt, insbesondere im Bereich der negativen Emissionen. Das grösste Potential im Kanton Zürich vermutet die Strategie in dieser Hinsicht in der technischen Abscheidung bei Kehrichtverwertungsanlagen oder bei Holzheizkraftwerken. Sie sieht aber auch Chancen in der vermehrten Nutzung von Holz als Bau- und Werkstoff. Am 15. Mai stimmen die Zürcher Stimmberechtigten über einen Klimaschutzartikel ab, der das Netto-null-Ziel bis 2040 in die Verfassung schreiben soll.
Die Spezialkommission Klima des Grossen Rats Basel-Stadt hat Ende 2021 ihren Schlussbericht vorgelegt. Dieser hält fest, dass der Kanton auch den Verbrauch grauer Energie im Bausektor stark reduzieren muss, wenn die Klimaziele erreicht werden sollen. Bisher seien nur die Betriebsemissionen geregelt , nicht aber die Erstellungsemissionen. Diesen Ball haben die Parteien BastA!, Grüne, Grünliberale und SP mit einem gemeinsamen Vorstosspaket zur Reduktion der grauen Energie im Bausektor aufgenommen. Künftig soll die graue Energie bei Baugesuchen berücksichtigt werden. In Bebauungsplänen soll es fortan Vorgaben betreffend der Klimaverträglichkeit der Bebauung und Umgebungsgestaltung geben. Die Regierung soll in einer umfassenden Strategie das Vorgehen zur Erreichung von netto null darlegen, sowohl was die Rolle des Kantons als Bauherr betrifft als auch als Planungs- und Bewilligungsbehörde.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat sich im letzten Jahr zusammen mit den anderen Nordwestschweizer Kantonen zum Netto-null-Ziel des Bundesrats bekannt. Mit seiner Klimastrategie wird der Regierungsrat Anfang 2023 aufzeigen, mit welchen Massnahmen er zur weiteren Reduktion der Treibhausgasemissionen im Kanton beitragen will. Die mit der Ausarbeitung der Strategie beauftragte Baselbieter Klimaorganisation besteht aus einer Steuerungsgruppe sowie zwei Fachgremien. Zur Einbindung wissenschaftlicher Expertise in die Projektsteuerung konnten mit Brigitte Buchmann und Thomas Stocker zwei bekannte Köpfe gewonnen werden. Brigitte Buchmann ist Direktionsmitglied und Leiterin des Departements Mobilität, Energie und Umwelt der Empa. Der Klimaforscher Thomas Stocker lehrt am Physikalischen Institut der Universität Bern.
Der Luzerner Kantonsrat hat am ersten Tag der Märzsession 2022 den Planungsbericht Klima und Energie zustimmend zur Kenntnis genommen. Er hat zahlreiche Bemerkungen und Aufträge überwiesen. So soll der Regierungsrat unter anderem aufzeigen, wie die durch die kantonale Verwaltung verursachten Treibhausgasemissionen bis spätestens 2040 auf netto null gesenkt werden können. Weiter prüft er, inwiefern der Zubau von Fotovoltaik-Installationen bei neuen kantonalen Immobilien möglich ist. Beschlossen hat der Kantonsrat, dass das Förderprogramm Energie weiterentwickelt werden soll. Zudem soll der Kanton flächenfüllende Fotovoltaik-Dachanlagen auf einfache Art und Weise fördern und damit den Anreiz schaffen, dass das Fotovoltaik-Potential eines Dachs möglichst über den Eigenverbrauch hinaus ausgeschöpft wird. Entsprechende Förderbeiträge sollen bereitgestellt werden.
Im Jahr 2009 hat der Freiburger Staatsrat die Energiestrategie des Kantons verabschiedet, mit der er die ‹4000-Watt-Gesellschaft› bis 2030 anpeilte. Diverse Gesetzesbestimmungen und Massnahmen wurden aufgestellt, um dieses Ziel zu erreichen. Ausserdem wurde der kantonale Energiefonds mit beträchtlichen Mittel ausgestattet, um namentlich das Gebäudeprogramm zu finanzieren. Nun zeigt sich: Der Kanton Freiburg macht Fortschritte, er muss aber vor allem beim Ausbau der erneuerbaren Energien einen Gang höher schalten. Eine neue Web-Plattform zu diesem Thema soll die Bevölkerung und die Gemeinden stärker als bis anhin dafür sensibilisieren (https://planification-energie-fr.ch/de).
Die Glarner Landsgemeinde hat am 5. September 2021 ein Verbot von fossilen Heizungen beschlossen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht festgelegt. Die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen für Gebäudeheizungen erfordert Anpassungen am kantonalen Energieförderprogramm. Ein entscheidender Baustein für die Umstellung ist der Ausbau des Nah- und Fernwärmenetzes. Dieser ist aufwendig, teuer und für die Betreiber häufig mit hohen Planungsunsicherheiten und betriebswirtschaftlichen Risiken verbunden. Deshalb soll es eine grosszügige Förderung aus Mitteln des kantonalen Energieförderprogramms geben. Die Ansätze von verschiedenen weiteren Fördermassnahmen werden deutlich angehoben.
Die Bernerinnen und Berner haben vor drei Jahren ein neues Energiegesetz in einer Referendumsabstimmung abgelehnt. Am 9. März hat nun der Berner Grosse Rat mit 147 zu 0 Stimmen das revidierte Energiegesetz angenommen. Für Hauseigentümer bedeutet das neue Energiegesetz, dass sie beim Ersatz der Öl- oder Gasheizung entweder Effizienzmassnahmen ergreifen oder auf eine Heizung mit erneuerbarer Energie umrüsten müssen. Die nötigen Massnahmen werden finanziell vom Kanton unterstützt. Ziel ist, das neue Gesetz auf den 1. Oktober in Kraft zu setzen.
Der Appenzell-Ausserrhoder Kantonsrat hat am 28. März das neue Energiegesetz in zweiter Lesung verabschiedet. Appenzell-Ausserrhoden ist damit der 21. Kanton, der sein Energiegesetz mit Blick auf die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) 2014 revidiert. Die neuen Vorschriften in Appenzell-Ausserrhoden zum Heizungsersatz sind schärfer als das MuKEn-Modell: Beim Ersatz einer Heizung müssen neu mindestens 20% der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Kanton, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons sind verpflichtet, bis 2050 keine fossilen Energien mehr einzusetzen. Bis 2035 müssen mindestens 40% des im Kanton verbrauchten Stromes im Kanton selbst aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Das neue Energiegesetz soll per 1. Juli in Kraft treten; die Referendumsfrist läuft bis 31. Mai.
Der Urner Regierungsrat hat in seinem Regierungsprogramm 2020–2024+ den Schwerpunkt ‹klimaneutrales, energieeffizientes und sicheres Uri› gesetzt. Er sieht in der Waldbewirtschaftung und in der Verwendung von einheimischem Holz einen wichtigen Hebel. Nun sucht der Kanton im Projekt ‹Holzkreislauf› gemeinsam mit der Hochschule Luzern HSLU nach Wegen, wie Urner Wälder und die regionale Holzwirtschaft einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten können. Der Startschuss fiel letzte Woche mit einer Zukunftskonferenz des Kantons und der HSLU mit 25 Vertreterinnen und Vertretern der Wald-, Holz- und Energiewirtschaft, der Möbelbau- und Recyclingbranche sowie der Architekturplanung.
Zu guter Letzt: Die Energiedirektorinnen und Energiedirektoren der Kantone haben Ende März zum neu aufgelegten CO2-Gesetz Stellung bezogen. Sie unterstützen die Vorschläge des Bundesrates, insbesondere auch die Erhöhung der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe. Die zusätzlichen Mittel, die dadurch mindestens für die kommenden Jahre zur Verfügung stehen, sollen jedoch auch wirklich dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen zugute kommen. Deshalb fordert die Energiedirektorenkonferenz EnDK, den im Gesetz vorgeschlagenen Deckel von CHF 420 Mio. pro Jahr aufzuheben. Die zusätzlichen Einnahmen stehen so für die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden und den Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen zur Verfügung.
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