Verwendet ein Betrieb (Holzbau, Schreinerei, Sägerei, Schädlingsbekämpfer usw.) Holzschutzmittel, muss mindestens eine Person im Betrieb über die Fachbewilligung für die Verwendung von Holzschutzmitteln verfügen. Diese Person ist verantwortlich für den umweltgerechten und sicheren Umgang mit Holzschutzmitteln und die Anleitung der Mitarbeitenden.
Der zweitägige Kurs am 10. und 11. März in Biel bereitet die Teilnehmenden auf die Prüfung zur Erlangung der Fachbewilligung vor. Die Prüfung kann dabei direkt im Anschluss an den Kurs absolviert werden.
Kursaufbau
Ökologie/Toxikologie
Bestandteile und Funktion eines Ökosystems, Grundlagen der Toxikologie, Klassifizierung und Charakterisierung von Gefahrenstoffen, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
Gesetzliche Grundlagen
Umwelt- und Gewässerschutzgesetz, Chemikaliengesetz und -verordnung, Chemikalien-Risikoreduktion-Verordnung, Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Holzschutzmitteln
Holz/Gefährdung des Holzes
Aufbau von Holz, Zusammensetzung und Eigenschaften, negative Einflüsse, holzzerstörende Organismen
Holzschutz
Gefährdungsklassen, Holzschutzmassnahmen, Holzschutzmittel, Holzschutzverfahren, Unterhalt, Pflege und Sanierung
Link www.ahb.bfh.ch/ahb/de/Weiterbildung/seminare_kurse/WB_FB-Holzschutz_2011_Detail.htm