Lärmschutz: mehr Spielraum beim Bauen nach innen
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Nachdem der Ständerat weitgehende Lockerungen beschlossen hat (Lignum Journal online vom 1.11.2023), schlägt die Kommission eine angepasste Formulierung vor. Erleichterungen sollen möglich sein, wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert wird oder ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht.
Die Kommission verlangt aber, dass in beiden Fällen mindestens ein lärmempfindlicher Raum pro Wohnung über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. In allen anderen Fällen sollen die Grenzwerte mindestens an je einem Fenster in der Hälfte der lärmempfindlichen Räume eingehalten werden müssen. Die Kommission ist überzeugt, dass so ein Gleichgewicht zwischen innerer Verdichtung und Lärmschutz erreicht wird.
Die Minderheit beantragt, die sogenannte Lüftungsfensterpraxis im Gesetz zu verankern: Die Immissionsgrenzwerte sollen an einem Fenster pro lärmempfindlicher Raum eingehalten werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen wäre eine Reduktion auf die Hälfte der Räume möglich. Aus Sicht der Minderheit kann nur so ein angemessener Lärmschutz gewährleistet werden.
Link 22.085 Revision USG