Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Mustervorschriften für einen klimaneutralen Gebäudepark

Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren will, dass der Schweizer Gebäudepark bis spätestens 2050 klimaneutral ist. An ihrer Plenarversammlung vom vergangenen Freitag in Vitznau hat sie für den Weg dahin einen Pflock eingeschlagen: Neue Mustervorschriften wurden im Entwurf verabschiedet und zur Expertenstellungnahme freigegeben.

Bild EnDK

 

Fossile Heizungen sollen spätestens ab 2030 nur noch im absoluten Ausnahmefall verbaut werden können. Spätestens ab 2050 sollen verbleibende fossile Heizungen zudem ausschliesslich mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.

Verschärft werden sollen auch die Vorgaben zur Eigenstromerzeugung, die in den meisten Fällen mit dem Bau einer Fotovoltaik-Anlage erfüllt werden. Bei den Neubauten werden die heutigen Vorgaben erhöht. Neu soll zudem auch bei Dachsanierungen die Eigenstromerzeugung zur Pflicht werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.


Neue Mustervorschriften ab 2025

Die an der Plenarversammlung verabschiedeten Entwürfe sollen nach der Konsultation der relevanten Fachverbände und interessierter Organisationen im Frühling 2024 definitiv verabschiedet werden. Danach ist es an den Kantonen, die Vorgaben in ihre kantonalen Energiegesetze zu übernehmen.

Die Vorgaben zur Wärme- und Eigenstromerzeugung sind die ersten Teile einer Gesamtrevision der Mustervorschriften MuKEn 2014. Diese sollen bis 2025 schrittweise von den neuen Mustervorschriften abgelöst werden. So ist unter anderem auch geplant, die Vorschriften zur Erhöhung der Energieeffizienz zu verschärfen.


Links www.endk.ch | energiehub-gebaeude.ch (verabschiedete Entwürfe)