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Nationalratskommission stellt sich hinter neues CO2-Gesetz

Die Umweltkommission der grossen Kammer ist mit dem bundesrätlichen Entwurf des CO2-Gesetzes für die Periode 2025–2030 in den Grundzügen einverstanden. Sie spricht sich für eine schlanke Revision aus, die bewährte Instrumente ohne Abgabeerhöhungen weiterführt und gezielt Anreize setzt.

Bild Parlamentsdienste

 

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat die Revision des CO2-Gesetzes (22.061) an ihrer Sitzung vom 6.–8. November mit 18 zu 7 Stimmen angenommen. Somit kann der Nationalrat die umfangreiche Vorlage rechtzeitig behandeln, um eine Regelungslücke ab 2025 zu verhindern.

Das Gesetz hat zum Ziel, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Gemäss der Kommission sollen dabei 75% der Emissionsverminderungen im Inland erzielt werden. Übers Ganze gesehen unterstützt die Kommission den Bundesrat in vielen Punkten. So belässt sie mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung das CO2-Abgabemaximum bei CHF 120.– pro Tonne.

In Abweichung vom Bundesrat möchte die Kommission den zweckgebundenen Anteil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe bei den aktuellen 33% belassen und nicht auf maximal 49% erhöhen. Mit dem Ziel, die Rückverteilung der Lenkungsabgabe an die Bevölkerung sichtbarer zu machen, hat die Kommission einstimmig beschlossen, ein Postulat einzureichen (23.4334).


Erneuerbare Energien rasch voranbringen

Wie der Bundesrat möchte die Kommission maximal CHF 45 Mio. aus dem Ertrag der CO2-Abgabe für die Förderung erneuerbarer Energien einsetzen. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt sie, dass mit diesen Mitteln neu auch Anlagen zur saisonalen Energiespeicherung gefördert werden können.

Ebenfalls abgeschlossen hat die Kommission ihre Beratung zum Beschleunigungserlass, der helfen soll, die Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von nationalem Interesse zu verkürzen. Sie hat mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine entsprechende Änderung des Energiegesetzes (23.051) in der Gesamtabstimmung angenommen.

Ein zentraler Diskussionspunkt war die Frage, wie die Standortgemeinde, und damit die betroffene Bevölkerung, angemessen in das beschleunigte Bewilligungsverfahren einbezogen werden kann. Eine Mehrheit der Kommission möchte im Gesetz ausdrücklich festhalten, dass die Kantone die Möglichkeit haben, eine Zustimmung der Standortgemeinde zur Voraussetzung für eine Bewilligung einer Anlage im beschleunigten Verfahren zu machen. 


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