Der Bund unterstützt mit seinen Bürgschaften die Aktivitäten der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EWG), die mittels Anleihen direkt auf dem Kapitalmarkt Gelder beschafft. Dank der Bundesbürgschaft kann die EGW ihren Mitgliedern die Mittel zur Erstellung und Erneuerung von preisgünstigem Wohnraum langfristig zu vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise werden aktuell rund 35000 Wohnungen in knapp 950 Liegenschaften in der ganzen Schweiz günstig finanziert.
Zudem gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der 2015 gesprochene Rahmenkredit für Bürgschaften im Umfang von CHF 1,9 Mia. wird im Laufe des Jahres 2021 ausgeschöpft sein. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, einen Rahmenkredit für weitere gut sechs Jahre ab Mitte 2021 im Umfang von CHF 1,7 Mia. zu sprechen.
Ergänzung zum Fonds de roulement
Der Kredit wird gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz bewilligt. Die Verbürgung von Emissionen der EGW und die Rückbürgschaften sollen weiterhin dazu beitragen, dass die Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger ihren Marktanteil mindestens halten können. Wie der Bundesrat in der Botschaft ausführt, ist dieses langfristig preisgünstige Angebot für die Wohnungsversorgung vor allem in Städten und Agglomerationen von zentraler Bedeutung.
Die Bürgschaften ergänzen ein zweites wichtiges Instrument der Wohnraumförderung des Bundes: Mit zinsgünstigen Darlehen aus einem Fonds de Roulement werden gemeinnützige Wohnbauträger unterstützt. Aufgrund des Abstimmungsresultates vom 9. Februar 2020 zur Volksinitiative ‹Mehr bezahlbare Wohnungen› wird der Fonds de Roulement über die nächsten zehn Jahre weiter alimentiert.
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