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Neues CO2-Gesetz geht in die parlamentarische Beratung

Heute Montag steht die Teilrevision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 auf der Agenda der kleinen Kammer. Die ständerätliche Umweltkommission hat die Vorlage für die Periode 2025–2030 Anfang September in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Bild Parlamentsdienste

 

Bis in sieben Jahren sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 halbiert werden. Dazu hat sich die Schweiz unter dem Klimaübereinkommen von Paris international verpflichtet. Mit 6 zu 5 Stimmen unterstützte die Kommission in der Detailberatung das Vorhaben des Bundesrates, rund zwei Drittel der Emissionsreduktion im Inland und rund einen Drittel im Ausland zu erzielen.

Wie der Bundesrat will die Kommission des Ständerates die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure, die Ende 2024 ausläuft, weiterführen und dabei den maximalen Anteil der zu kompensierenden CO2-Emissionen auf 90% erhöhen. Die Kompensationskosten sollen die Treibstoffimporteure als Aufpreis an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben können, allerdings darf dieser Zuschlag wie bisher höchstens 5 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel betragen.

Ausserdem schlägt die Kommission vor, dass der Bund neu Plattformen und weitere Öffentlichkeitsarbeiten im Bereich des Klimaschutzes fördern kann. Eine neue Bestimmung soll auch in das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aufgenommen werden: Wer falsche Angaben in Bezug auf die verursachte Klimabelastung macht, handelt unlauter.


Seilziehen um Ausbau des Gebäudeprogramms

Mit Blick auf den Gebäudebereich hält es die ständerätliche Kommission für sinnvoll, die CO2-Abgabe auf Brennstoffe bei CHF 120.– pro Tonne CO2 zu belassen. Die Erträge daraus sollen bis 2030 in grösserem Umfang für das Gebäudeprogramm verwendet werden. Dieser Entscheid fiel mit 5 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid der Präsidentin. Die Minderheit will den Anteil der zweckgebundenen Mittel wie bisher auf einen Drittel beschränken.

Angesichts der Pattsituation hat sich letzte Woche die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren EnDK zu Wort gemeldet. Die Kantone stünden hinter der Gesetzesvorlage und insbesondere auch hinter den Zielen im Gebäudebereich, die bereits im Klima- und Innovationsgesetz beschlossen worden seien, hält die EnDK fest. Diesen zufolge müssen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2040 um 82% und bis 2050 um 100% reduziert werden. Das lasse sich jedoch nur erreichen, wenn weiterhin umfangreich in die energetische Sanierung der Gebäude investiert werde. Eine zentrale Rolle spiele dabei das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen.

‹Doch der Erfolg frisst seine Kinder›, konstatiert die Energiedirektorenkonferenz. Dank der erfolgreichen Förderung und wirksamen Vorschriften in den kantonalen Energiegesetzen sei der CO2-Ausstoss im Gebäudebereich stetig zurückgegangen. Damit sänken aber auch die Einnahmen aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe kontinuierlich, die das Gebäudeprogramm alimentierten. Deswegen wäre es sinnvoll, die CO2-Abgabe bis 2050 schrittweise zu erhöhen, bis das Netto-null-Ziel erreicht sei, so die EnDK. Politisch ist das allerdings wohl nicht mehrheitsfähig. Deshalb unterstützt die EnDK den Ansatz, die Teilzweckbindung von heute 33% auf maximal 49% zu erhöhen. Damit werde die Finanzierung des Gebäudeprogramms zumindest vorübergehend sichergestellt.


Links 22.061 CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision | https://endk.ch