Neues Reglement für Label Schweizer Holz ab Juli in Kraft
Die neu gefassten Vorschriften zum ‹Label Schweizer Holz› berücksichtigen die Bedürfnisse aller Abschnitte der Wertschöpfungskette Wald und Holz und schaffen eine tragfähige gemeinsame Grundlage für alle Marktteilnehmer. Der Vorstand der Lignum hat das neue Reglement am 28. März 2022 zusammen mit den zugehörigen Ausführungsbestimmungen einschliesslich der Gebührenordnung einstimmig verabschiedet. Das gesamte Regelwerk ist als Ganzes online unter https://holz-bois-legno.ch/de/downloads öffentlich einsehbar. Es gilt ab 1. Juli 2022. Die neue Gebührenordnung tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.
Während bisher Industrieprodukte wie Span- und Faserplatten oder Pellets mindestens 60% Schweizer Holz enthalten mussten, gilt künftig auch für diese Produkte wie für alle anderen Holzprodukte, welche das ‹Label Schweizer Holz› tragen, dass sie zu mindestens 80% aus hiesigem Holz bestehen müssen.Die Vorschrift gilt als Jahresmenge, welche nicht unterschritten werden darf. Für Pellets gilt eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2025.
Alle gelabelten Produkte müssen im Einklang mit der ‹Swissness›-Regelung den Nachweis erbringen, dass mindestens 60% ihrer Herstellungskosten sowie der wesentliche Verarbeitungsschritt im Inland angefallen sind. Für die Auszeichnung von grossen Bauteilen (z.B. des gesamten Tragwerks) und ganzen Gebäuden mit dem ‹Label Schweizer Holz› gilt neu, dass mindestens 60% gelabeltes Holz nachgewiesen werden müssen. Für die Auszeichnung einzelner Bauteile (z.B. einer Fassade) gilt wie bisher die 80%-Regel.
Link https://holz-bois-legno.ch