Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Nidwalden will sein Waldgesetz teilweise erneuern

Im Nidwaldner Waldgesetz sollen in Zukunft die Schädlingsbekämpfung und die nachhaltige Nutzung von Holz neu geregelt werden. Der Gesetzesentwurf ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Die Beratung im Kantonsparlament ist für den kommenden Winter vorgesehen. Nach Ablauf der Referendumsfrist soll das geänderte Waldgesetz Mitte 2025 in Kraft treten.

Das Waldgesetz des Kantons Nidwalden erfährt eine Teilrevision. ‹Die Bedrohung durch eingeschleppte Schädlinge nimmt zu. Deshalb wird die Prävention und Bekämpfung verstärkt›, erklärt der Nidwaldner Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. Die Gesetzesänderung ermöglicht eine bessere Finanzierung von Massnahmen, um den Wald zu schützen.

Zudem soll der Kanton die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz in eigenen Bauprojekten fördern und innovative Projekte zur Absatzsteigerung der natürlichen Ressource unterstützen. ‹Einerseits kann der Kanton auf diese Weise seine Vorbildfunktion wahrnehmen, andererseits wird der Wald auch fit gemacht, um sich an den Klimawandel anzupassen›, so Joe Christen.

Die Erneuerung des Waldgesetzes ist in der Vernehmlassung auf positive Resonanz gestossen. Unterschiedliche Meinungen herrschten zur Frage, ab wann eine Veranstaltung im Wald bewilligungspflichtig sein soll. Daraus resultierte unterm Strich kein wesentlicher Änderungsbedarf an der Vorlage. Gesuche werden in erster Linie bewilligt, wenn die Veranstaltung den Zielen des Waldgesetzes nicht widerspricht. Die konkreten Kriterien für eine Bewilligung werden in der Verordnung festgelegt.


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