Obwalden ventiliert Nachtrag zum kantonalen Waldgesetz
Bild Kanton Obwalden
Die im Anhang des Obwaldner Waldgesetzes festgelegten Kantons- und Gemeindebeiträge an Massnahmen und Projekte im Bereich Wald sind sehr unterschiedlich und haben ihren Ursprung in der Zeit vor der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der NFA-Aufgabenteilung, welche 2008 in Kraft getreten ist. Unter dem alten Regime regelte der Bund die Zahlungen der Bundesbeiträge noch mit Einzelverfügungen und nicht wie heute mit Programmvereinbarungen mit den Kantonen.
Die Bundesbeiträge vor Einführung der NFA enthielten einen Finanzausgleichsanteil, der je nach Finanzstärke des Kantons unterschiedlich ausfiel. Mit dieser Lösung profitierte der Kanton Obwalden angesichts seiner damaligen Finanzstärke von vergleichsweise hohen Bundesbeitragssätzen. Für den Kanton, die Gemeinden und die Restkostenträger blieben vergleichsweise tiefe Kostenbeteiligungen.
Mit der Einführung der NFA entfiel der Finanzausgleichsanteil bei den Bundesbeiträgen. Diese wurden gesamtschweizerisch einheitlich festgesetzt, was zu einer markanten Senkung der Bundesbeteiligung an den Kosten im Umweltbereich führte. Die Beiträge der Einwohnergemeinden an die verschiedenen Massnahmen wurden aufgrund der damaligen finanzpolitischen Ausgangslage nicht angepasst. Dies bedeutete, dass der Rückgang der Bundesbeiträge allein durch den Kanton aufgefangen wurde. Dies soll sich nun ändern. Die Einwohnergemeinden sollen künftig an alle waldbaulichen Massnahmen einen einheitlichen, gleich hohen Beitrag leisten.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 21. Juli 2023. Anschliessend folgt die zweite Lesung des Regierungsrats und die Verabschiedung zuhanden des Kantonsrats.
Link Vernehmlassungsunterlagen